Polarlys hat geschrieben: Di 16. Jun 2026, 10:21
ich war gestern mal beim TÜV (TÜV-Rheinland in Brühl). Laut Info des TÜV-Mitarbeiters darf die LED-H4 genutzt werden, wenn die LED-H4 in Verbindung mit der Scheinwerfergenehmigungsnummer (E1 14572 R20) freigegeben ist.
Schön, daß Du am Ball geblieben bist! Interessant, und (wäre)
prinzipiell erfreulich,
falls die Aussage belastungsfähig wäre, woran ich angesichts der Hersteller-ABG
weiterhin meine Zweifel hege. Nachdem die Aussage vermutlich auch "nur" von einem
prüfenden Mitarbeiter des TÜV stammt, würde ich kein Haus darauf bauen wollen. Die
sind auch nicht allwissend und warten oft noch (lange) auf die göttliche Eingebung (à
la "Ein Münchner im Himmel")
Der angeschriebene Hersteller (Osram) hat ja leider nicht reagiert. Weshalb die
(beiden) Hersteller zusätzlich so sehr auf der Fahrzeugbindung beharren, erklärt sich ja
mit normalem Menschenverstand nicht, jedoch wäre es auch für die beiden einfacher
(im Sinne von
erheblich weniger aufwendig aka kostengünstiger) diese Bindung
existierte nicht. Daher bleiben meine Zweifel bestehen, wiewohl ich aus der genannten
Aussage (bekanntlich) einen Vorteil ziehen könnte.
Ich habe im Verlaufe meiner jehrzehntelangen Erfahrungen mit Prüferaussagen manche
kennengelernt, die sehr für ihren Prüfalltag angepaßt klangen, aber in der harten
Wirklichkeit der gültigen Regelungen und damit bei eventuellen Polizeikontrollen nicht
viel wert sind (so lange man sie nicht schriftlich belegen kann). Die heutigen HU sind ja
im Gegensatz zu früher eher mit einem Kindergeburtstag zu vergleichen und die Buben
drücken heutigentags eher mal bei Sachen ein Auge zu, woraus man ihnen hinterher
keinen Strick drehen kann, weil das geprüfte Fahrzeug ja auch von einem zahlenden
Kunden vorgeführt wird, der zum erneuten Abkassieren in zwei Jahren wiederkommen
und dann nicht bei der Konkurrenz vorbeischauen soll.
Viele Grüße
Karl-Heinz