Rechtslage
- Werdenfelser
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Rechtslage
Da würde mich mal die Rechtslage interessieren....
http://www.merkur-online.de/aktuelles/m ... 13668.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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Grüße aus dem Süden
Franz
Franz
Re: Rechtslage
Ja wie soll sie sein - die Rechtslage:
Der Dieb wird verknackt wegen Rollerdiebstahl.
Der Besitzer wird ebenfalls verknackt wegen Überschreitung der Verhältnismäßigkeit. Ich denke Körperverletzung - das wird noch ganz großes Kino für den Besitzer.
Der Dieb wird verknackt wegen Rollerdiebstahl.
Der Besitzer wird ebenfalls verknackt wegen Überschreitung der Verhältnismäßigkeit. Ich denke Körperverletzung - das wird noch ganz großes Kino für den Besitzer.
Auch wenn man nicht immer auf den gleichen Gleisen fährt, heißt das nicht, dass man sich nicht im Bahnhof noch einmal trifft
Re: Rechtslage
Von einer Verletzung beim Dieb lese ich nichts, also käme eine KV aufgrund der Pressemeldung erstmal nicht in Betracht. Ich tippe auf § 315b (1) StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Grüße
Steffen
Grüße
Steffen
Alles, was wir sind, ist Sand im Wind, Hoschi! - Ted -
Re: Rechtslage
also besser sich beklauen lassen ... manche rechtsprechung in D kann ich schwer nachvollziehen.assindia hat geschrieben:...
Der Besitzer wird ebenfalls verknackt wegen Überschreitung der Verhältnismäßigkeit. Ich denke Körperverletzung - ...
Re: Rechtslage
Zörnie hat geschrieben:Von einer Verletzung beim Dieb lese ich nichts, also käme eine KV aufgrund der Pressemeldung erstmal nicht in Betracht. Ich tippe auf § 315b (1) StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Grüße
Steffen
Der 16-Jährige verletzte sich bei dem Unfall leicht und wurde zur ambulanten Behandlung ein Klinikum gebracht.
- Gorgo
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Re: Rechtslage
Hmm, Selbstjutiz, das mögen die Richter hierzulande nicht so richtig wirklich. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und wenn sich der Dieb verletzt hat, so wie es im Artikel steht, mindestens fahrlässige Körperverletzung. Einen Vorsatz bei der Körperverletzung wird der Anwalt dem Richter sicher ausreden können.
Viele Grüße aus Peine
Andreas
Andreas
Re: Rechtslage
Neh natürlich nicht - Polizei rufen - 110Larsi hat geschrieben:
also besser sich beklauen lassen ... manche rechtsprechung in D kann ich schwer nachvollziehen.

Auch wenn man nicht immer auf den gleichen Gleisen fährt, heißt das nicht, dass man sich nicht im Bahnhof noch einmal trifft
Re: Rechtslage
Danke, wer lesen kann ist klar im VorteilLarsi hat geschrieben:Zörnie hat geschrieben:Von einer Verletzung beim Dieb lese ich nichts, also käme eine KV aufgrund der Pressemeldung erstmal nicht in Betracht. Ich tippe auf § 315b (1) StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Grüße
SteffenDer 16-Jährige verletzte sich bei dem Unfall leicht und wurde zur ambulanten Behandlung ein Klinikum gebracht.

Ich denke auch, dass hier 110 wählen und dem Dieb auf den Fersen bleiben, um die Blauen heranzulotsen wohl eindeutig der bessere Weg gewesen wäre. Zumindest hätte dem Rollerbesitzer diese Vorgehensweise wohl etliche tausend Euro an Schaden und zu erwartender Geldstrafe gespart.
Grüße
Steffen
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Re: Rechtslage
Auch blöd: die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die man mit dem versicherten Fahrzeug einem ANDEREN zufügt.
Wenn er aber mit seinem Auto SEINEN Roller demoliert hat......
Wenn er aber mit seinem Auto SEINEN Roller demoliert hat......