Rechtslage

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Werdenfelser
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Rechtslage

Beitrag von Werdenfelser »

Da würde mich mal die Rechtslage interessieren....

http://www.merkur-online.de/aktuelles/m ... 13668.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße aus dem Süden
Franz
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assindia
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Re: Rechtslage

Beitrag von assindia »

Ja wie soll sie sein - die Rechtslage:

Der Dieb wird verknackt wegen Rollerdiebstahl.

Der Besitzer wird ebenfalls verknackt wegen Überschreitung der Verhältnismäßigkeit. Ich denke Körperverletzung - das wird noch ganz großes Kino für den Besitzer.
Auch wenn man nicht immer auf den gleichen Gleisen fährt, heißt das nicht, dass man sich nicht im Bahnhof noch einmal trifft
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Zörnie
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Re: Rechtslage

Beitrag von Zörnie »

Von einer Verletzung beim Dieb lese ich nichts, also käme eine KV aufgrund der Pressemeldung erstmal nicht in Betracht. Ich tippe auf § 315b (1) StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Grüße
Steffen
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Larsi
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Re: Rechtslage

Beitrag von Larsi »

assindia hat geschrieben:...
Der Besitzer wird ebenfalls verknackt wegen Überschreitung der Verhältnismäßigkeit. Ich denke Körperverletzung - ...
also besser sich beklauen lassen ... manche rechtsprechung in D kann ich schwer nachvollziehen.
Larsi
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Re: Rechtslage

Beitrag von Larsi »

Zörnie hat geschrieben:Von einer Verletzung beim Dieb lese ich nichts, also käme eine KV aufgrund der Pressemeldung erstmal nicht in Betracht. Ich tippe auf § 315b (1) StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Grüße
Steffen
Der 16-Jährige verletzte sich bei dem Unfall leicht und wurde zur ambulanten Behandlung ein Klinikum gebracht.
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Gorgo
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Re: Rechtslage

Beitrag von Gorgo »

Hmm, Selbstjutiz, das mögen die Richter hierzulande nicht so richtig wirklich. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und wenn sich der Dieb verletzt hat, so wie es im Artikel steht, mindestens fahrlässige Körperverletzung. Einen Vorsatz bei der Körperverletzung wird der Anwalt dem Richter sicher ausreden können.
Viele Grüße aus Peine
Andreas
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assindia
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Re: Rechtslage

Beitrag von assindia »

Larsi hat geschrieben:
also besser sich beklauen lassen ... manche rechtsprechung in D kann ich schwer nachvollziehen.
Neh natürlich nicht - Polizei rufen - 110 :idea:
Auch wenn man nicht immer auf den gleichen Gleisen fährt, heißt das nicht, dass man sich nicht im Bahnhof noch einmal trifft
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Zörnie
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Re: Rechtslage

Beitrag von Zörnie »

Larsi hat geschrieben:
Zörnie hat geschrieben:Von einer Verletzung beim Dieb lese ich nichts, also käme eine KV aufgrund der Pressemeldung erstmal nicht in Betracht. Ich tippe auf § 315b (1) StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Grüße
Steffen
Der 16-Jährige verletzte sich bei dem Unfall leicht und wurde zur ambulanten Behandlung ein Klinikum gebracht.
Danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)

Ich denke auch, dass hier 110 wählen und dem Dieb auf den Fersen bleiben, um die Blauen heranzulotsen wohl eindeutig der bessere Weg gewesen wäre. Zumindest hätte dem Rollerbesitzer diese Vorgehensweise wohl etliche tausend Euro an Schaden und zu erwartender Geldstrafe gespart.

Grüße
Steffen
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Raubritter
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Re: Rechtslage

Beitrag von Raubritter »

Auch blöd: die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die man mit dem versicherten Fahrzeug einem ANDEREN zufügt.
Wenn er aber mit seinem Auto SEINEN Roller demoliert hat......
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