Zitat: "Bleibe ich bei der Größe die hinterlegt ist ändert sich nichts." Das ist leider nicht richtig. Auf der Michelin-Seite ist es verständlich erklärt:
(
https://www.michelin.de/auto/startseite ... %C3%A4dern)
Motorräder mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21 StVZO: Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall b notwendig.
Fall b ist wie folgt erklärt: Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Motorräder mit ABE - welche sind das? - Das steht auch hier auf der MichelinSeite: Motorräder der 70er, 80er und die meisten Motorräder der 90er Jahre wurden mit einer nationalen Betriebserlaubnis für den Verkehr zugelassen, in Deutschland war das die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die Einzelbetriebserlaubnis (EBE), die z.B. für sogenannte Grauimporte oder Einzelfahrzeuge ausgestellt wurde.
Von den Reifenherstellern bekommt man auch nur noch Herstellerbescheinigungen: Eine Hersteller-Bescheinigung wird vom Reifenhersteller ausgestellt für ... und
für alle Bereifungen bei Motorrädern mit nationaler Betriebserlaubnis (ABE / EBE).
Mit der Eintragung beim TÜV käme ich noch klar, wenn auch zähneknirschend. Aber das dann man noch zur Zulassungsstelle muss, was dann noch extrem erhöhter Aufwand ist (Termine bekommen, gerade jetzt in Corona-Zeiten), das kotzt mich an.
Vielleicht sollte man versuchen, wenn der Prüfer mitspielt, dass man gleich in einem Rutsch alle zu Verfügung stehenden Reifen eintragen lässt. Für meine R1100R ist die Entwicklung ja mittlerweile stehen geblieben, z. B. die neueren Metzeler- und Michelinreifen gibt es gar nicht mehr in der passenden Größe. Dann hat man vielleicht wieder ein paar Jahre Ruhe.
Viele Grüße
Polarlys