

Gruß Koni
25 Jahre R850R
Ist da so schwer zu verstehen, daß vor wenigen Jahren eine neue Regelung die bisherige abgelöst hat?BMW-Hoschi hat geschrieben: Sa 28. Aug 2021, 09:22 Die Kollegen schauen die Begleitpapiere an.
Die möchten die Reifenfreigabe einsehen.
Lies' nochmal in Ruhe! Wir sind hier bei R1100xx und damit bei Fall 2, worauf ich (unter anderem oben, siehe neue Regelung ... schrieb) auch eingangs schon hinwies. Mit der bisherigen Reifenfreigabe kannst Du mittlerweile Dein Klo tapezieren, denn die gibt es nicht mehr (jetzt Service-Information versus Herstellerbescheinigung mit durchaus nennenswerten Unterschieden)! Hilft aber auch nicht, denn so verinnerlicht man täglich bei der Sitzung weiterhin das alte, nicht mehr gültige Verfahren.
Sollte, hätte, müßte, könnte ...BMW-Hoschi hat geschrieben: Sa 28. Aug 2021, 12:34 Diese sollten weiterhin ohne Kniefall beim Überwachungsverein gültig blieben.
Was vor anno Tobak galt, sollte nach diesem Passus, weiterhin Gültigkeit besitzen.
Kann jede*r "Freundliche"ikon hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 09:55 Interessant wäre nur noch, ob man anhand der Fahrgestellnummer werkseitig feststellen kann, ob das Motorrad mit, oder ohne ABS ausgeliefert wurde![]()
Zerlegen braucht er ja auch nicht, da es außen draufsteht.gerd_ hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 09:27 Original aussieht. Ich glaube z.B. nicht, dass er den Fussgeberzylinder zerlegt um den Durchmesser zu prüfen weil er gar nicht weiss, dass er - je nach Fahrzeugmodell - unterschiedlich ist).
Auch richtig, aber woher weiss er, dass bei ABS an der GS ein anderer Zylinder dran ist als bei Nicht-ABS nicht aber bei der R?Franz Gans hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 15:31Zerlegen braucht er ja auch nicht, da es außen draufsteht.gerd_ hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 09:27 Original aussieht. Ich glaube z.B. nicht, dass er den Fussgeberzylinder zerlegt um den Durchmesser zu prüfen weil er gar nicht weiss, dass er - je nach Fahrzeugmodell - unterschiedlich ist).
Der Versicherung melden, dass das Fahrzeug kein ABS (mehr) hat.ikon hat geschrieben: Mi 1. Sep 2021, 11:57 Ok, der TÜV wäre jetzt "ausgetrickst", und irgendwie doch alles original. Was wäre aber bei einen folgenschweren Unfall, bei dem egal welcher Grund, ein Sachverständiger sehr, sehr genau nachforscht, und bringt den Ausbau des ABS zutage, wohl eher schlecht...