Hi
Für den Fall eines Bedarfs, also Unfall etc. ist das für mich keine Frage und deshalb habe ich eine dabei.
In Italien ist sie, entgegen der Aussagen in der aktuellen MOTORRAD für Motorräder
nicht Pflicht.
Generell besteht dort
auch beim Auto keine Mitführpflicht, d.h. die Carabiniere kontrollieren nicht ob man eine dabei hat.
So allerdings der Bedarfsfall (Panne/Unfall) eintritt und man dann (beim Auto) keine hat schlagen sie zu. Auf jeden Fall beim Fahrer und bei jeder weiteren Person die auf der Strasse herumturnt.
Hält man als Moppedler an und will helfen, so darf man das dann auch ohne Weste. Ist der Helfer mit dem Auto unterwegs darf auch er ohne Weste. Da sind sie so schlau und meinen "bevor ein westenfreier Wanderer nicht hilft weil er Bedenken vor Strafe hat . . .".
"Alles kontrollieren wie bei Euch obwohl keine Veranlassung besteht ist sinnlos" meint ein südtiroler Spezl (Beruf: Carabinieri; jaja, ich schäme mich ja derartige Menschen zu kennen

).
Meiner Meinung führen die Dauernutzer von Warnklamotten die Dinger ad absurdum weil sie dann zunehmend zum normalen Strassenbild gehören. Doch alles was normal und daher nicht mehr auffallend ist, taugt nicht zur Warnung.
Ich warte auf den Ersten mit einer Rundumleuchte auf dem Helm.
Unter "Warnweste" fallen bei mir jedoch auch Nebellampen am hellichten Tag (natürlich ohne Nebel).
Nachts könnte man über ihren (Zusatz)Sinn diskutieren. Erst mal blenden die Dinger Entgegenkommende. Selbst die Sicht auf der Landstrasse wird mit ihnen nicht wirklich besser weil ich dort wohin die Dinger strahlen gar nicht hinsehe. Wenn ein Fahrer gesehen werden möchte und, dank ausgeprägtem Egoismus, keine Rücksicht auf den Gegenverkehr nimmt, möchte ich zumindest etwas sehen und quittiere ihn gesehen zu haben indem ich mein (reichliches) Fernlicht anschalte.
Um die Diskussion nicht von den Wahnwesten abzulenken nur kurz: Nebelschlussleuchten sind natürlich zulässig und auch als Originalteil erhältlich (ETNr 63 24 2 316 904).
Besorgen könnte ich sicher auch
LED Blitzkennleuchte blau; LED; 63 23 6 952, 322 EUR, oder wenn's richtig fetzig werden soll
Blitzkennleuchte Rot/blau; 63 17 7 657 478/479; je 330 EUR und dazu Steuergerät Blitzkennleuchte Homologiert; 61 35 7 701 328; 580 EUR.
Der TÜV hat nichts dagegen nur andere Behörden könnten Probleme bereiten weil sie ein Monopol auf die Verwendung und sogar auf das Führen in der Öffentlichkeit (nicht den Besitz!) haben.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht die Lenkung im eingeschlagenen Zustand zu blockieren und das Ganze dann (vom TÜV!

)als Karusell abnehmen zu lassen.
In der Farbe gelb-orange muss man auf einen Drittanbieter zurückgreifen.
gerd