ABS ausbauen

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ikon
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von ikon »

Eh schon klar, TÜV muß immer sein, nicht nur am Prüftag, zurück bauen am nächsten Tag ist nicht :lol: . Aber wenn der Prüfingenieur einverstanden ist, kann die Streifenpolizei nicht gut dagegen anstinken, schließlich wäre ein Gutachter im Streitfall auch ein TüVingenieur :!: Aus dem Grund, ich erwähnte es einmal hier vor Wochen vor Forum , machen unsere TÜVler hier nichts Halbes, um Diskussionen mit der Polizei zu vermeiden. Z.B. offene KN-Filter ist bei uns nicht, anderswo schon. Aber mit der "Reifenbauart" ist halt Grauzone, über die könnten die Juristen tagelang streiten. Ist halt nur ´ne halbe Sache und nicht 100% ausformuliert, wie fast alles in Deutschland heutzutage. Siehe Scheuer´s Bussgeldkatalog, Coronaverordnung usw.
Gruß Koni


25 Jahre R850R
der niederrheiner
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von der niederrheiner »

Es wird aber doch die neue Reifengröße/Bezeichnung (Zentimeter statt Zoll) eingetragen, nicht die Reifentype/Marke. War bei meiner alten RS so.

Das ich da niGS von halte, da wie schon erwähnt, die Reifenhersteller für ihre Freigaben wesentlich mehr Aufwand betreiben, als der TÜV. Der nimmt ja letztendlich auch nur die Freigabe, schaut auf die Freigängigkeit und fertig.

Netterweise hat der aaS vom KÜS, die neuen Reifenbezeichnungen* gleich mit eingetragen, als er meine Selbstbau-Lenkererhöhung erlaubt hat.


*Die Contis waren schon einige Zeit drauf.


Stephan
Franz Gans
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von Franz Gans »

BMW-Hoschi hat geschrieben: Sa 28. Aug 2021, 09:22 Die Kollegen schauen die Begleitpapiere an.
Die möchten die Reifenfreigabe einsehen.
Ist da so schwer zu verstehen, daß vor wenigen Jahren eine neue Regelung die bisherige abgelöst hat?

Schön ist das freilich für ältere Mopeds (vor EU-Typgenehmigung, also Fall 2, siehe unten) bzw. deren Besitzer nicht, aber darum geht es ja leider nicht mehr! Hat aber wohl noch lange nicht jeden so erreicht, daß er es auch verinnerlicht hat!

1:1 aus dem Vorspann der Metzeler Reifenfreigabenseite herauskopiert Andere Reifenhersteller halten das ähnlich.
[Zitat]
Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können.
Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.

Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden:
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.

Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.

Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.

Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.

Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertig sein.
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)

Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.
Allgemein gilt:

Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.

Die in Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Service-Informationen) verlieren im Falle einer Größen-/Bauartänderung (Fälle 1c und 2) der dort aufgeführten Bereifung ihre Gültigkeit und können nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Für diese Art der Umbereifung werden wir in Zukunft nur noch Herstellerbescheinigung ausstellen. Wir empfehlen, die entsprechende Bescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

Bei einer Reifenumrüstung ohne Größen-/Bauartänderung (Fälle 1a und 1b) können die bisher ausgestellten Bescheinigungen weiterhin verwendet werden. In der Zukunft werden wir in diesen Fällen eine Service-Information erstellen, die Ihnen bei der Auswahl der optimalen Bereifung für Ihr Fahrzeug helfen soll. Die bisher gebräuchlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Falle einer Reifenfabrikatsbindung sind nicht mehr nötig.
[Zitatende]

Viele Grüße
Karl-Heinz
BMW-Hoschi
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von BMW-Hoschi »

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Franz Gans
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von Franz Gans »

BMW-Hoschi hat geschrieben: Sa 28. Aug 2021, 11:13 Hallo Karl-Heinz,
sag ich doch.
Fall 1a.
Lies' nochmal in Ruhe! Wir sind hier bei R1100xx und damit bei Fall 2, worauf ich (unter anderem oben, siehe neue Regelung ... schrieb) auch eingangs schon hinwies. Mit der bisherigen Reifenfreigabe kannst Du mittlerweile Dein Klo tapezieren, denn die gibt es nicht mehr (jetzt Service-Information versus Herstellerbescheinigung mit durchaus nennenswerten Unterschieden)! Hilft aber auch nicht, denn so verinnerlicht man täglich bei der Sitzung weiterhin das alte, nicht mehr gültige Verfahren.

Anders sieht es erst für die R1150xx aus, aber in der Abteilung sind wir hier nicht, oder?

VIele Grüße
Karl-Heinz

P.S: Du befindest Dich aber in einem wirklich großen Kreis von Irrenden, denn selbst in der BMW Händlerschaft und sogar bei den Prüforganisationen herrscht da ein fröhliches Durcheinander von Meinungen, Ansichten, Annahmen und Vermutungen, aber keine einheitlich klare Kenntnis des Verkehrsblattes bzw. dessen nachträglich auf den Weg gebrachten Klarstellungsversuchen.
BMW-Hoschi
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von BMW-Hoschi »

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Franz Gans
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von Franz Gans »

BMW-Hoschi hat geschrieben: Sa 28. Aug 2021, 12:34 Diese sollten weiterhin ohne Kniefall beim Überwachungsverein gültig blieben.
Was vor anno Tobak galt, sollte nach diesem Passus, weiterhin Gültigkeit besitzen.
Sollte, hätte, müßte, könnte ...

Ist mir persönlich erheblich zu viel Lotterie. Ich fahre regelmäßig in der erklärten Absicht zum TÜV aus der Nummer ohne Beanstandungen herauszukommen. Hat bis jetzt - so weit mir überhaupt noch erinnerlich - immer funktioniert. Und mit der Rennleitung mag ich über solche Sachen erst recht nicht verhandeln.

Kommt man also mit seinem Lottotip an den Richtigen, sieht der es so wie vor dem "Krieg", kommt man an den Falschen, dann sieht der es wie Andy Scheuer es im Verkehrsblatt 15/2019 vorgeben ließ und die Diskussionen können beginnen. Und bei wortgetreuer Auslegung des Verkehrsblattes zahlst Du, fällst durch die Abnahme, bzw. mußt Dich der (finanziellen und zeitlichen) Ochsentour einer Abnahme fügen und anschließend noch bei der Zulassungsstelle die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen lassen.

BMW war auf meine Anfrage (einschließlich Widerspruch gegen die erste abschlägige Auskunft) nicht geneigt sich offiziell und schriftlich von der Reifenbindung (der überwiegend nicht mehr erhältlichen Reifenmodelle) in den Fahrzeugpapieren zu distanzieren, sondern hat mir das obige Ochsentourverfahren (natürlich zu meiner Sicherheit und somit für jeden zukünftigen Reifenwechsel auf ein anderes Reifenfabrikat oder auch nur -modell) nahegelegt. Das Argument sie hätten's ja auch (in die Papiere) hineinverbrochen, wurde mit dem für mich nicht nachprüfbaren Gegenargument der damaligen Vorgaben durch die Behörden abgeschmettert.

Viele Grüße
Karl-Heinz
BMW-Hoschi
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von BMW-Hoschi »

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Re: ABS ausbauen

Beitrag von ikon »

Jau, sowie der letzte Post vom Franz, so sehe ich das auch. Ich habe mit meiner 19er Bereifung und ABE-Motorrad noch Bestandschutz, und im März beim Tüv-Termin lasse ich die Reifen eintragen, da sie noch weiterproduziert werden und ich zufrieden bin :thumb:
Lustig wird es dann 2025 wenn die EU-Modelle dran sind, und man evtl. COC Papiere vorweisen soll oder muß. Kaum einer hat für seine Maschine COC-Papiere daheim, oder beim Kauf der Maschine verlangt/erhalten. Vorlage ist eigentlich auch nur beim Verkauf ins EU-Ausland oder für den Rennsport nötig.
Wir haben für unsere Reifensache bei der Aprilia Tuono 80,-€ gezahlt, die Ducatisti bezahlen fast 110,-€. Bei Audi bezahlt man z.B. 120,-€ Ferrari um die 800,-€. Ihr seht, für Geld auszugeben ist immer noch Luft nach oben.
Gruß Koni


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Re: ABS ausbauen

Beitrag von der niederrheiner »

". . .im März beim Tüv-Termin lasse ich die Reifen eintragen, da sie noch weiterproduziert werden und ich zufrieden bin. . ."

Bei meiner R100RS wurden nur die anderen zusätzliche Größen eingetragen. 3.25H19 wurde 100/90R19 und 4.00H18 wurde 110/90R18. Würde man die ausmessen, wird sich nicht soviel geändert haben. Bezüglich Hersteller steh nur drin, das beide Reifen von einem Hersteller sein müssen. Ob nun von Conti oder Avon, sowie ich das verstehe, egal. . .


Stephan
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gerd_
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von gerd_ »

Hi
Hat jemand noch im Blick, dass das Thema "ABS ausbauen" und nicht "Meine Reifen und der TÜV" heisst?
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von ikon »

Ja, gewiss doch, aber ich denke beide Thema sind "extrem durch" :+

Gruß Koni



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Re: ABS ausbauen

Beitrag von icke1261 »

:D
... liegt wohl am Wetter dass hier so viel gepostet wird...
Icke habe bei strahlendem Sonnenschein von Freitach bis jetzt 500km auf die Uhr gezaubert, Haelfte mit Kumpels, Haelfte mit Weib; nu ab in Pool und heute abend noch ne Biege machen...
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von ikon »

Icke, Neid und Missgunst über dich :!: In der Tat habe ich viel geschrieben und geschraubt, da diese Saison bei uns die schlechteste seit 2004 oder sogar 1987 ist. Dieses Wochenende war nur schlecht :cry:
Gruß Koni

Mal sehen wie 2022 wird!

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Re: ABS ausbauen

Beitrag von BMW-Hoschi »

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Re: ABS ausbauen

Beitrag von icke1261 »

@ ikon: na immerhin ist der Sommer dieses Jahr in Deutschland auf einen Samstag gefallen, da musste kaum einer Urlaub nehmen
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von BMW-Hoschi »

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Re: ABS ausbauen

Beitrag von gerd_ »

Hi
Und anschliessend sieht der "Schein" so aus wie er aussah wenn BMW ein Modell ohne ABS auslieferte?

Natürlich kann ein TÜV nicht schreiben "mach einfach", sondern muss sich juristisch exakt ausdrücken. Kein Mensch weiss welche "Spezialisten" eine Änderung in welcher Weise durchführen ("Ich dachte das hält wenn ich die 2 Leitungen mit einem Stück Gartenschlauch und 2 Schlauchschellen verbinde"). Und ich traue mich wetten, dass der Sachverständige nicht weiss wie das im Original aussieht. Ich glaube z.B. nicht, dass er den Fussgeberzylinder zerlegt um den Durchmesser zu prüfen weil er gar nicht weiss, dass er - je nach Fahrzeugmodell - unterschiedlich ist).
Doch es ist die "sichere" Methode.

gerd
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von ikon »

Ja,ja, Gerd so isses. ;) Oft hat ein Hersteller schneller an seinen Fahrzeugen neues in die Serie einfließen lassen als wir denken. (z.B. das 1000ste Software update beim Diesel). Und ich denke nicht das ein Hersteller jede Änderung an technischen Teilen, die nicht mehr der Urhomologation bei erscheinen des Fahrzeugs entsprechen, dem KBA weitergibt. :!:
Interessant wäre nur noch, ob man anhand der Fahrgestellnummer werkseitig feststellen kann, ob das Motorrad mit, oder ohne ABS ausgeliefert wurde :?:
Gruß Koni


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Re: ABS ausbauen

Beitrag von BMW-Hoschi »

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Re: ABS ausbauen

Beitrag von Buetti »

ikon hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 09:55 Interessant wäre nur noch, ob man anhand der Fahrgestellnummer werkseitig feststellen kann, ob das Motorrad mit, oder ohne ABS ausgeliefert wurde :?:
Kann jede*r "Freundliche" :)
Das Niveau mancher Menschen ist so tief,das man
da noch eine Kellerwohnung drüber bauen könnte...



Grüße aus Ffm-Sachsenhausen
Stefan
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von Franz Gans »

gerd_ hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 09:27 Original aussieht. Ich glaube z.B. nicht, dass er den Fussgeberzylinder zerlegt um den Durchmesser zu prüfen weil er gar nicht weiss, dass er - je nach Fahrzeugmodell - unterschiedlich ist).
Zerlegen braucht er ja auch nicht, da es außen draufsteht.

Viele Grüße
Karl-Heinz
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von gerd_ »

Hi
Franz Gans hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 15:31
gerd_ hat geschrieben: Di 31. Aug 2021, 09:27 Original aussieht. Ich glaube z.B. nicht, dass er den Fussgeberzylinder zerlegt um den Durchmesser zu prüfen weil er gar nicht weiss, dass er - je nach Fahrzeugmodell - unterschiedlich ist).
Zerlegen braucht er ja auch nicht, da es außen draufsteht.
Auch richtig, aber woher weiss er, dass bei ABS an der GS ein anderer Zylinder dran ist als bei Nicht-ABS nicht aber bei der R?
Ich glaube weder, dass er den ETK durchflöht noch, dass er bei BMW anfragt.
Ich habe es unserem einmal erzählt und er hat recht erstaunt geschaut.
gerd
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Re: ABS ausbauen

Beitrag von ikon »

Ok, der TÜV wäre jetzt "ausgetrickst", und irgendwie doch alles original. Was wäre aber bei einen folgenschweren Unfall, bei dem egal welcher Grund, ein Sachverständiger sehr, sehr genau nachforscht, und bringt den Ausbau des ABS zutage, wohl eher schlecht :cry:
Anderes Beispiel, das wir oft im "Grauen" sind. Vorderradbremse Honda Bol d`or; das Teil gibt es nur gebraucht, wer was Neues will wird von Honda auf die Armatur der CB sevenfity verwiesen. Passt, zwar kleiner Kolbendurchmesser, weniger Handkraft, sogar der TÜV-Prüfer war begeistert. Eingetragen hat er das Teil nicht, wäre ja Honda Originalteil, Nachfolgemodell, und im Fahrversuch ok, deshalb auch den TÜV-Stempel. Einen Nachweis hat man eigentlich nicht wirklich, wieder mal "Grauzone". :roll:

Gruß Koni

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Re: ABS ausbauen

Beitrag von Larsi »

ikon hat geschrieben: Mi 1. Sep 2021, 11:57 Ok, der TÜV wäre jetzt "ausgetrickst", und irgendwie doch alles original. Was wäre aber bei einen folgenschweren Unfall, bei dem egal welcher Grund, ein Sachverständiger sehr, sehr genau nachforscht, und bringt den Ausbau des ABS zutage, wohl eher schlecht :cry: ...
Der Versicherung melden, dass das Fahrzeug kein ABS (mehr) hat.
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