Lasst Ihr Eure kurze Strebe eintragen?

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geejay101
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Lasst Ihr Eure kurze Strebe eintragen?

Beitrag von geejay101 »

Hallo,

lasst ihr die kurze Strebe bei der R eintragen?

Wen ja wie läuft das?

Danke für die Tips.
JoFra
Beiträge: 28
Registriert: Sa 11. Mai 2019, 23:53

Re: Lasst Ihr Eure kurze Strebe eintragen?

Beitrag von JoFra »

Nö! :roll:
teileklaus
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Teileklaus BIG Bore Macher
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Re: Lasst Ihr Eure kurze Strebe eintragen?

Beitrag von teileklaus »

das ist ein Original ET das in genau der selben Funktion und Belastung an einer Baugleichen anderen Maschine eines gleichen Herstellers aber anderen Typs verbaut und mit BE genehmigt und zugelassen wurde, also gibt es für mich keinen Handlungsbedarf einer Prüfung und Eintragung.
Nein habe ich nie eintragen lassen. Das höre ich auch nicht wie das Gras der Amtsschimmel wächst.
Steht womöglich nicht mal eine ET Nummer drauf, der Sachverständige kann die Strebe garnicht zuordnen. Er weiß nicht mal wie die sich unterscheiden siht ein Stück lackiertes Blech und 2 Schrauben die selbstsichernde Muttern targen müssen. sind selbstsicherne neue Muttern verbaut? Dann ist es schon besser als gut, weil die meist weiterverwendet werden/ können..
viel Grüße, Klaus
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gerd_
Beiträge: 4001
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Re: Lasst Ihr Eure kurze Strebe eintragen?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Dass das Tein "in sich" zugelassen ist, heisst nicht, dass man es überall andengeln darf. Es ist für diese Maschine nicht zugelassen, die Fahreigenschaften etc. sind nicht geprüft. Genausogut könnte ich Räder eines 6,3 l AMG am einen Smart schrauben. Die Räder sind zugelassen, beide Fahrzeuge kommen aus dem gleichen Konzern.
Soweit die Theorie
In der Praxis würde ich aber auch vergessen eine andere Strebe eintragen zu lassen. Je nach "TÜVie" könnte das eine Formsache sein oder auch zu einem Staatsakt werden.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
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