Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Von Avon bis Pirelli.
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Polarlys
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Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von Polarlys »

Hallo Zusammen,
ich habe mir gerade einen neuen Satz T31 für meine R1100R geleistet und dazu das aktuelle Dokument von Bridgestone heruntergeladen. Da steht doch ein sehr interessanter Satz drin, der für viele der älteren Motorräder mit deutscher ABE und Reifenbindung interessant ist:
"Seit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen..."

Ich war noch nicht beim TÜV und weiß noch nicht, wie die damit umgehen. Aber interessant ist es. Wenn der TÜV mitspielt, werde ich das auf jeden Fall machen lassen.

Hat sich hier schon jemand mit dieser Sache beschäftigt und hat Erfahrungen?

Viele Grüße
Polarlys
Polarlys
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von Polarlys »

Ich bin jetzt etwas weiter, ich habe heute beim TÜV-Rheinland wegen der Austragung nachgefragt. Die Aussage war, da wird etwas nachgemessen, und dann werden die Reifen (-profile) ausgetragen - sofern alles passt. Mit der Austragungsbescheinigung muss ich dann noch zum Straßenverkehrsamt.
Morgen früh (4.4.25) soll ich um 8 Uhr beim TÜV (Brühl/Rheinland) sein, dann geht es los, ich bin gespannt, aber auch darauf, wieviel Taler ich auf den Tisch legen darf.
Vorher war ich bei einer TÜV-Nord-Prüfstelle, wo ich die letzten Jahre Auto und Motorräder prüfen lies. Ob die die Austragung nicht können oder vielleicht das Interesse fehlte, kann ich hier nicht sagen. Die haben mich jedenfalls zum TÜV-Rheinland weitergeschickt.
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TransalpTom
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von TransalpTom »

Das Thema ist ja recht neu.

Man muss auch den Hintergrund kennen, warum diese Regelung jetzt so gekommen ist.

Ein Reifen darf bei einer angegebenen Reifengröße zwischen einer größten und eine niedrigsten Toleranz gefertigt sein. Die Differenz dazwischen ist die so genannte Reifenhüllkurve, in diesem Bereich dürfen sich alle Reifen dieser Größenbezeichnung mit den tatsächlichen Abmaßen bewegen.

Jetzt kann es sein, dess bei selber Reifengrößenbezeichnung der Reifen des einen Herstellers am Motorrad passt und bei einem anderen Hersteller die Freigängigkeit nicht mehr ausreicht.

Die Reifenhersteller haben gaaanz viel freigegeben, auch oft, was dann nicht gepasst hat, die wollen eben verkaufen.

Bei Motorrädern mit EG-Typgenehmigung wurde diese Reifenhüllkurve bei der Homologation des Fahrzeugtyps bereits berücksichtig, daher haben Motorräder mit einer EG-Betriebserlaubnis keine Reifenbindung

Bei Motorrädern mit ABE oder Einzelbetriebserlaubnis weiß man nicht, ob bei deren Homologation bzw Einzelbegutachtung die Reifenhüllkurve berücksichtigt wurde, weil es diese Vorgabe da nicht gab.

Daher haben diese Fahrzeuge eine Fabrikatsbindung.

Wenn man sich bei solchen Fahrzeugen nun einen neuen Satz Reifen kauft, der NICHT in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs freigegen ist, muss das eben durch einen Sachverständigen begutachtet werden.

Beibei kann der Prüfer zu drei Ergebnissen kommen:

1) Der Reifen der begutachet wird, passt nicht - Die Abnahme ist negativ und der Reifen kann nicht eingetragen werden
2) Der Reifen passt, die Reifenhüllkurve allerdings passt nicht - Die Abnahme ist positiv und der Reifen kann eingetragen werden (Reifenbindung)
3) Der Reifen passt und es noch genug Platz, dass die Reifenhüllkurve auch berücksichtig werden konnte - Die Abnahme ist positiv und die Reifenbindung kann gestrichen werden.

Nr 3 ist natürlich das Optimum für uns, denn dann haben wir die freie Auswahl, weil die Reifenbindung ausgetragen werden kann.

Bei den meißten ABE und EBE Motorrädern passt das mit der Reifenhüllkurve. I.d.R. sind Einzelbetriebserlaubnisse, solche Streetfighter oder Chopper-Umbauten davon betroffen, bei denen man in der Freigängigkeit bereits an die Grenzen gegangen ist, da ist dann die Reifenhüllkurve nicht mehr einzuhakten.

Also geht davon aus, dass Euch dieser Besuch des Sachverständigen die Reifenbindung erspart.
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von der niederrheiner »

Was das angeht, trau ich dem TÜV als Organisation nicht weiter, als ich den Reifen werfen kann.

Dem ist schon viel eingefallen, auch letztens wieder das mit den Reifen, woran er gut verdient. Wenn die Reifenhersteller so mit den Abmessungen rumheschlmpt hätten, wäre das doch schon eher aufgefallen. Genug alte Motorräder haben ja keine Reifenbindung. Unser StVA schreibt diesen Satz z. B., gewohnheitsmässig in den Schein. Auch wenn es keine Reifenbindung gibt.


Achso, das die dich weitergeschickt haben, könnte daran liegen, das nicht an jeder TÜV-Filiale ein TÜV Ing. ist, der diese Änderung machen darf.


Stephan
Larsi
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von Larsi »

der niederrheiner hat geschrieben: Fr 4. Apr 2025, 06:51 ...
Achso, das die dich weitergeschickt haben, könnte daran liegen, das nicht an jeder TÜV-Filiale ein TÜV Ing. ist, der diese Änderung machen darf.


Stephan
Das ist so ein Punkt, der mir immer aufstößt.
Man wird weggeschickt, oft mit der Aussage "das geht nicht", obwohl es lediglich an der Qualifikation des Prüfers scheitert.

Im vorliegenden Fall wurde der Kunde immerhin zu einer anderen Prüforganisation geschickt. Das ist zumindest netter/ehrlicher als eine pauschale Absage.
Polarlys
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von Polarlys »

So, der TÜV ist hinter mir. es wurde die Freigängigkeit der Reifen geprüft, an der Gabel rechts / links und zum Schutzblech, hinten konnte ich nur rechts/ links beobachten. Das Ergebnis lautete: Austragung der Profilbindung, Kostenpunkt ca. 68Euro. Jetzt noch Straßenverkehrsamt, welches leider nicht so flexibel wie der TÜV ist und ich das somit heute nicht erledigen konnte. Dann habe ich den Reifenmist hinter mir und muss mir keine Gedanken mehr um den Reifentyp machen :D :D
Viele Grüße Polarlys
Polarlys
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von Polarlys »

Bezüglich TÜV-Nord: es war viel los und der Prüfer war auch mit einer Prüfung beschäftigt. Aber ich hatte ihn gefragt, wer mir Auskunft geben kann und er meinte, zeig mal her (die Info von Brigdestone). Ist aber jetzt für mich erledigt, der TÜV Rheinland hat es gemacht und gut ist.
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TransalpTom
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von TransalpTom »

der niederrheiner hat geschrieben: Fr 4. Apr 2025, 06:51 Wenn die Reifenhersteller so mit den Abmessungen rumheschlmpt hätten, wäre das doch schon eher aufgefallen.
ist es ja. oft genug.. da gab es sogar Reifenfreigaben, wo der Hersteller Größen freigegeben hat, die außerhalb der Seriengrößen lagen oder andere Höhen/Breiten Verhältnisse hatten, die sich auf den Umfang auswirkten und dann natürlich auf die Anzeige des Tachos.
der niederrheiner hat geschrieben: Fr 4. Apr 2025, 06:51 Genug alte Motorräder haben ja keine Reifenbindung. Unser StVA schreibt diesen Satz z. B., gewohnheitsmässig in den Schein. Auch wenn es keine Reifenbindung gibt.
Nein, alte Motorräder hatten immer eine Reifenbindung, neuere einen Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", i.d.R. steht dann auch eine in der ABE drin. - Dumm nur, woher soll der Halkter die kennen, wenn er auf die Fahrzeug ABE gar keinen Zugriff hat. Die Polizei im übrigen auch nicht, so konnte das nicht kontrolliert werden. Die Prüforganisationan konnten sowas abfragen. War aber zur Zeit der Freigabe eh nicht nötig, daher machte das auch keiner.
Polarlys hat geschrieben: Fr 4. Apr 2025, 11:30 So, der TÜV ist hinter mir. es wurde die Freigängigkeit der Reifen geprüft, an der Gabel rechts / links und zum Schutzblech, hinten konnte ich nur rechts/ links beobachten. Das Ergebnis lautete: Austragung der Profilbindung,
und nun für 69 EUR Freiheit und keine Unbedenklichkeitsbescheinigungsgezumpe mehr an der Backe.

Was will man mehr


Was also zeigt, es geht dabei NICHT um Geld verdienen, denn die ganze Klamotte ist in den allermeisten Fällen eine einmalige Kostennote, nur wenn es nicht gestrichen werden kann, muss der nächste Fabrikatswechel erneut abgenommen werden. Von den paar Leutchen wird keiner reich.

Also locker sehen, die meisten Fabrikatsbindungen werden gestrichen.
wer mich kennt, der mag mich. Wer mich nicht mag, kennt mich nicht!
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von der niederrheiner »

Den ersten Teil "...Nein, alte Motorräder hatten immer eine Reifenbindung, neuere einen Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten",..." würde ich so nicht verallgemeinern. Und wie ich schon schrieb, den 2.Teil schreibt's hiesige StVA schon seit Jahrzehnten Standardmässig rein. Unabhängig vom Alter des Motorrads. Und will da nicht von ablassen.

Beim jeweiligen StVA scheint man da einige Freiheiten zu haben. Wie ich dann auch bei der Anmeldung meiner SR/S von ZERO, feststellen konnte. . .

Und das der TÜV da durchaus ein finanzielles Interesse dran hat, konnte man als Gespannfahrer schon öfter feststellen. Das ist ja eine noch kleinere Gruppe, innerhalb der Minderheit. Und immer kam der TÜV-Nord mit den Ideen um's Eck.

Da meine Gespanne mittlerweile beide die "Zulassnungsbescheinigung Teil 2" haben, kann ich nicht mehr nachvollziehen, was damals alles im Kfz-Brief stand. Im aktuellen Papier steht jedenfalls nichts ausformuliert drin. Um mehr zu erfahren, braucht es da das Gutachten des TÜVis der das irgendwann mal eingetragen hat. Und den Stress tut sich zum Glück kein Polizist an.


Stephan
PeRu
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von PeRu »

Musstet ihr den Kfz-Brief auch umschreiben lassen? Dort steht der Senf mit den Reifen ja auch (noch) drin...
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ikon
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von ikon »

Reifenfabrikatsbindung kann man austragen lassen für Motorräder mit ABE,wie von TransalpTom beschrieben. Größen allerdings nicht (Zoll und Metrisch). Macht z.B. der TÜV -Süd.
Bei uns die Station Kirn an der Nahe, direkt an der B 41. :thumb:
Gruß Koni

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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von Polarlys »

Heute war der Termin beim Straßenverkehrsamt. Der alte Brief wurde entwertet, den habe ich wieder mitbekommen. Der alte Kfz-Schein wurde eingezogen und beim SVA behalten. Beide Dokumente wurden neu ausgedruckt.
Bezüglich Reifenbindung steht jetzt drin: "ohne Reifenfabrikatsbindung für serienmäßige Rad-/Reifenkombinationen."
Naja, beim TÜV wurde die Gussradvariante geprüft, da bei der R1100R aber die Speichenradvariante auch im alten Schein und Brief enthalten war, ist die Profilbindung für die Speichenvariante beim SVA auch mit rausgeflogen. Aber da ich keine Speichenräder habe und eigentlich auch nicht mehr in diese Räder investieren will, interessiert mich das eigentlich nur am Rande.
Nebenbei wollte ich dann noch mein Technoflex-Federbein (heute Wilbers) eintragen lassen. Da haben die sich beim SVA etwas angestellt, nur weil die TÜV-Abnahme für das Federbein gerade mal 25 Jahre her war.
Das Spiel beim SVA hat mich dann 16,xxEuro gekostet.
mathiast2
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von mathiast2 »

der niederrheiner hat geschrieben: Sa 5. Apr 2025, 18:28 "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten",..."

Guten Morgen die Herren,
Bei meiner R1150RS Bj. 2003 habe ich diesen Satz auch drin stehen, in der Zulassung. Verzeiht mir meine Unwissenheit..aber wo kann ich denn die ABE für meine Maschine finden und das nachlesen??

Viele Grüße Mathias
Larsi
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von Larsi »

Den Passus darfst du bei dem Baujahr nach aktueller Rechtslage ignorieren, sofern die Eintragung unter K in der Zulassungsbescheinigung mit einem "e" beginnt.
mathiast2
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von mathiast2 »

Guten Morgen,
Leider nicht..das steht bei mir unter 22Bemerkungen.
Grüße Mathias
Larsi
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von Larsi »

Hier im Thread geht es um Fahrzeuge mit ABE.
Du hast schon eine europaweit gültige Zulassung, daher ist alles, was hier gepostet wurde nicht für dein Motorrad relevant.

Wenn du mir nicht glaubst, recherchiere selbst.
ikon
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von ikon »

Jau, Lars hat Recht, betrifft nur Motoräder mit EBE und ABE. Irgendwann zw. 2001+2003 gab es die EU Papiere mit COC :!:
Gruß Koni

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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von der niederrheiner »

Das wird ja langsam ein wenig undurchsichtig, das Thema. . .


Stephan
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von ikon »

Nö, es wird jetzt besser, Ende 23 wurde es zuerst noch verschärft, dann kam im Januar 25 die Möglichkeit, vom TÜV-Süd angeregt, die Reifenfabrikatsbindung über die "Hüllkurve" (Kreisbogen des Reifens) auszutragen. :o
1. Motorräder mit EBE oder ABE also bis Baujahre ca. 2000 -2002 können auf Grund der passenden Hüllkurve die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen (80-100,-€ + Verwaltung für den Scheinaustrag :twisted: ) Es wird dann nur die Dimension eingetragen (z.B.120 ZR 70) Unbedenklichkeitsblatt der Reifenhersteller ist nicht nötig, aber im Zweifelsfall hilfreich.
2. M. mit EU Zulassung und CoC Papieren brauchen nur die Unbedenklichkeit der Reifenhersteller mitnehmen.
Ich hoffe andere Prüforganisationen ziehen nach, manche stellen sich noch quer :roll:
Gruß Koni

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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von PeRu »

So, ich war jetzt nochmal beim Prüfer (DEKRA). Habe die Bestätigung zum Löschen der Reifenbindungen im Kfz-Schein erhalten und gehe damit + KfzSchein + KfzBrief zur Zulassungsstelle. Wird dort also nochmal etwas kosten.

Aber: Bis auf weiteres ist MICHELIN für mich gestorben, überhaupt keine Bereitschaft, irgendeine Bestätigung über das technische Datenblatt (von 2004) hinaus auszufertigen. Wenn die nicht noch so gut und fast neuwertig wären. Die nächsten werden vielleicht Bridgestone o.ä., bei denen man im Internet entsprechende Bescheinigungen findet.

Werde hier nochmal kurz berichten, wenn das Eintragungsprozedere durch ist.
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von ikon »

Ja, Namen wollte ich hier keine nennen, aber als ich seiner Zeit das Thema recherchierte gab mir ein Mitarbeiter eines Importeurs in Frankfurt auf das warum das Ganze die Antwort:" Schuld sind die mit dem blöden Männchen, die wollten vom KBA die Absulotion, bez. nicht Haftbarkeit für Herstellerfreigaben. Da hat das KBA gesagt, das soll dann der TüV jeweils entscheiden. Schuld wäre nicht der TÜV-Nord wie immer behauptet!"
Die mit dem "blöden Männchen" haben ja im Moment sowieso keine neuen Reifen für die alten Boxer, die 5eru.6er sind nicht freigegeben :!:
Gruß Koni


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