Hi
Ungern korrigiere ich Larsi
GS; 19“; 3,0; 62 12 2 306 287
R; 18“; 2,875; 62 12 2 306 532
R; 17“; 2,6; 62 12 2 306 078
Der Tacho der GS geht 8% vor (was er lt StVZO darf), genauer ginge er mit dem 18" Antrieb, entspräche aber nicht der StVZO (geht theoretisch zu exakt; ohne Voreilung, Gefahr von zu "langsam").
Die 2,6 der "S" verstehe ich gar nicht. Rechnerisch müssten das 2,7 sein.
Preisangaben in US$ verstehe ich nicht und "Pfand" ist in DE einfach nur Blödsinn. Oder soll man in USA bestellen und dann Zoll + Fracht bezahlen? Die Dinger kosten etwa 45 EUR.
Der benannte Tachodienst macht sich selbst Ehre und arbeitet ohne die ihm zugestanden Toleranz
Wer selbst lesen möchte:
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#57" onclick="window.open(this.href);return false;
gibt nur Auskunft, dass ein Tacho nötig ist und wie stark der Wegstreckenzähler abweichen darf. Dabei bezweifle ich ob die Abweichung bei einer R11x0 gewährleistet ist.
In den Anhängen finden sich noch Verweise auf EU Papiere von:
1975
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31975L0443" onclick="window.open(this.href);return false;
Punkt 4.4 sagt da etwas mehr aus, z.B. dass der Tacho jenseits von 120 anzeigen darf was er will, Hauptsache nicht zu wenig. Allerdings zweifle ich die mathematische Exaktheit der Formel an („=“ fehlt; „O“ ist nicht definiert und offenbar kennt niemand die Regel „Punkt vor Strich“). Es gibt kein Ergebnis, was also ist die Beziehung?
06/1994 hat man noch etwas „Amtssprech“ angefügt
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31997L0039" onclick="window.open(this.href);return false;
03/2000 wurde dann für (u.A.) Krafträder nachgebessert. Hier stimmen auch Formeln und Bezüge
<<<
2.3.7. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den in Abschnitt 2.3.5 angegebenen Prüfwerten sowie zwischen diesen Werten muß zwischen der von dem Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
0 <= (V1 - V2) <= 0,1*V2 + 4 km/h.
>>>
Klartext:
Die Tachoabweichung muss zwischen Null und +(10%+4)km/h betragen (also bei „100“ zwischen tatsächlich „100“ und „114“).
Allerdings erleichtert man (in Punkt 3.2) den Tachoproduzenten das Leben und sagt 8km/h anstatt der 4 km/h, also sind insgesamt „118“ auch OK (nur Schätzen ist genauer

!).
gerd