Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

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Ford Prefect
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Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Ford Prefect »

Mein schönes Moppe ist dem Käufer, 6 Wochen nachdem ich es ihm verkauft habe, geklaut worden. Nun frage ich mich (bzw. er mich, er ist Anfänger und wir kennen uns schon länger), wie ermittelt die Versicherung den Wert, den sie ersetzt. Das Mopped, einer 1200 GS adv, hatte 78.000 km gelaufen und war von 2007. Wilbers-Fahrwerk war auch drin, ca. 15.000 km gelaufen. Wenn man bei Mobile reinschaut gibt's das Mopped aber auch mit 20.000 km.

Ziehen die seinen Kaufpreis ran oder geht's nach Zeitwert? Wird die Laufleistung berücksichtigt? Gerade die GSen werden ja gebraucht (sehr zu meiner Freude) ziemlich hoch gehandelt. Soll man lieber doch einen Anwalt fragen? Hat jmd hierzu Erfahrungen/Erkenntnisse?

Gruß

Hartmut
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gerd_
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Der Zeitwert hat nur insofern mit "Zeit" zu tun als er aussagt was ein solches Mopped (mit dem Alter, dieser Fahrleistung, dieser Werks(!!)sausstattung) "zur Zeit" wert ist.
Je exakter das Ding in Euerem Vertrag beschrieben war, desto eher wird dieser als Grundlage dienen. Es sei denn ein Blinder sieht, dass der Vertrag ein Fake ist (100Tkm ohne jegliche Gebrauchsspur zum Neupreis; oder so). Anbaukram ist generell nicht mitversichert wenn es nicht explizit im Versicherungsvertrag angegeben ist.
Natürlich wird die Versicherung nachforschen ob vergleichbare Maschinen so gehandelt werden wie in Euerem Vertrag und erst mal einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert ansetzen. Leider braucht man heutzutage meist anwaltliche Hilfe um berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Viele Versicherungen versuchen es "eben mal" und lassen sich nur von Juristen "heilen". Insgesamt wird es dann noch teuerer weil sie ja den gegnerischen Juristen auch zahlen "dürfen", Offenbar ist es unter dem Strich dennoch ein Geschäft. Im Zweifel gehen eben die Prämien hoch.
Nicht unerwähnt bleiben sollten allerdings auch die "Kavaliersdelikte" mit denen sich immer mehr Versicherungsnehmer Teilbeiträge "zurückholen" möchten.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
Ford Prefect
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Ford Prefect »

Dann kommt er womöglich mit einem blauen Auge davon. Die mitverkauften Koffer will er behalten und sich entsprechendes Zubehör wieder besorgen. Danke für die Info.

Hartmut
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Oldschool
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Oldschool »

Hi,
es erscheint mir hier wichtig, die Fragen etwas präzieser und korrekter zu Beantworten.
Also: Früher sprach mach vom Zeitwert, heute wird nach Wiederbeschaffungswert abgerechnet.
Der Zeitwert ist der hypothetische Preis, den eine Sache erziehlt hätte, wenn diese vor dem Schaden verkauft worden wäre. Der Wiederbeschaffungspreis beinhaltet im Gegensatz dazu auch u. a. die Gewinnspanne des Händlers und liegt somit rund 20-25% höher.
Der Wiederbschaffungspreis ist der Wert, der für den Kauf eines gleichwertigen KFZ am Tag des Schadens bezahlt werden müßte.
Bei einem Totaldiebstahl beauftragt der Versicherer einen Gutachter, der den Wiederbschaffungspreis ermittelt.
Gerne wird hier nach Schwackeliste gearbeitet.
Dann gibt es noch die Neupreisentschädigung:
Je nach Vers.-Bed. entschädigt der Versicherer den vollen Neupreis innerhalb der ersten 6 Monate, 12 oder 24 Monate nach Kauf.
Zum Zubehör: Mitversichert sind Teile, die in den jeweligen Bedingungen aufgeführt sind. Immer mitversichert sind Teile, die feste mit dem Fahrzeug verbunden sind und im Strassenverkehrsrecht zugelassen sind. Z.B. zugelassene Veränderungen am Fahrwerk. Die jeweiligen Bedingungen regeln was nicht mitversichert ist: oft z.B. nicht fest eingebaute Navis, etc .
Koffer sind in der Regel mitversichert. Oft auch Helme, wenn Sie am Krad gegen Diebstahl gesichert wurden (z.B. im Koffer).
Beim Zubehör gilt auch der Wiederbeschaffungswert. Und hier besteht in der Regel oft Diskussionsbedarf mit dem Gutachter.
Es gibt jedoch eine Höchstgrenze bei den Zubehörteilen: oft liegt sie bei rund 3.000,-- . Details stehen in den jeweiligen Bedingungen.
Schaltet man einen eigenen Anwalt ein, um die Entschädigungshöhe prüfen zu lassen, zahlt man diese Kosten selber!
Denn es handelt sich um einen Kaskoschaden und nicht um eine Haftpflichtschaden eines fremden Versicherers.
Besser ist es selber zu recherchieren und bei erheblichen Anweichungen mit dem Versicherer verhandeln.
Notfalls kann kostenlos auch der Ombudsmann der Versicherer eingschaltet werden, der in der Regel kundenfreundlich agiert.
Zudem sollten vom Zubehör noch die Rechnungen und evtl. Montagekosten belegbar sein.
Außerdem ist es wichtig, dass man noch alle 3 Fahrzeugschlüssel hat! Fehlt z.B. einer der Reserveschlüssel, kann dies zum Stress mit dem Versicherer führen. Wer also mal einen der Schlüssel verlegt hat, sollte sich Ersatz beschaffen.

Grundsätzlich sollte jeder mal in seine Bed. schauen oder seinen Versicherer befragen zu den folgenden Themen:
- ist "die Einrede der groben Fahrlässigkeit" ausgeschlossen?
- Welche und in welcher Höhe sind Zubehörteile mitversichert?
- Außerdem: Zubehörrechnungen gut aufbewahren, Fotos machen, 3 Schlüssel im Besitz haben.

Wer viel im europ. Ausland mit dem Mopped ist, für den ist folgende Klausel gut und wichtig:
erleide der Kunde einen unverschuldeten Unfall, den eine Dritte Person im Ausland (oder auch ein Auslnäder im Inland) verursacht hat, zahlt der eigene Versicherer den Schaden, ohne das man höher eingestuft wird. Der Versicherer holt sich dann die Kosten beim ausländischen Versicherer wieder. Das spart unglaublich Zeit, Geld und Nerven!

Noch Fragen dazu?
Gerne!

Gruß
Rainer
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Ford Prefect
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Ford Prefect »

Na das ist mal vollumfänglich! Danke, werd ich an meinen Käufer weiterleiten. Er (und ich) stellt übrigens gerade fest wie günstig er die Adv geschossen hat, die Wiederbeschaffung gestaltet sich schwierig.

Gruß

Hartmut
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Sonntagsfahrer
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Sonntagsfahrer »

Ford Prefect hat geschrieben:Mein schönes Moppe ist dem Käufer, 6 Wochen nachdem ich es ihm verkauft habe, geklaut worden. Nun frage ich mich (bzw. er mich, er ist Anfänger und wir kennen uns schon länger), wie ermittelt die Versicherung den Wert, den sie ersetzt. Das Mopped, einer 1200 GS adv, hatte 78.000 km gelaufen und war von 2007. Wilbers-Fahrwerk war auch drin, ca. 15.000 km gelaufen. Wenn man bei Mobile reinschaut gibt's das Mopped aber auch mit 20.000 km.

Ziehen die seinen Kaufpreis ran oder geht's nach Zeitwert? Wird die Laufleistung berücksichtigt? Gerade die GSen werden ja gebraucht (sehr zu meiner Freude) ziemlich hoch gehandelt. Soll man lieber doch einen Anwalt fragen? Hat jmd hierzu Erfahrungen/Erkenntnisse?

Gruß

Hartmut
Tach erst mal .Ja auch mir wurde mal eine R1150gs geklaut die ich als Vorführmotorrad gekauft hatte.Als meine Versicherung mir den Scheck überwies ,staunte ich nicht schlecht,denn der Wertverlust für die 6 Jahre alte Gs betrug nur!?2000 euronen.BMW ist halt sehr Wertstabil und für mach einen mit Kaufentscheident. Gruß Pit
Der einzige Weg,nie auf die Schnauze zu fallen.ist der.ständig auf dem Bauch zu kriechen.
Angel

Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Angel »

...d.h. nach 6 Jahren 2'€ weniger als Listenpreis - nur das kann der Leser vergleichen, weil ja nicht alle das gleiche Vorführmotorrad mit den gleichen Randbedingungen kaufen können und es 6 Jahre später gestohlen bekommen.

EGGEK
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Oldschool
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Oldschool »

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Tach erst mal .Ja auch mir wurde mal eine R1150gs geklaut die ich als Vorführmotorrad gekauft hatte.Als meine Versicherung mir den Scheck überwies ,staunte ich nicht schlecht,denn der Wertverlust für die 6 Jahre alte Gs betrug nur!?2000 euronen.BMW ist halt sehr Wertstabil und für mach einen mit Kaufentscheident. Gruß Pit[/quote]

Na ja, Du hast ja auch nicht den Listenneupreis damals bezahlt.
Also ist der Wertverlust nach 6 Jahren grundsätzlich schon höher als 2.000,--, wenn auch nicht für Dich in diesem Fall.
Aber Wertstabiler ist sie schon- im Vergleich zu den meisten Anderen.
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Angel

Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Angel »

sag ich doch, die Vorführer sind am wertstabilsten. Egal: Motorrad, Auto, Marke.

Wir brauchen halt die Bestätigung, 2'€ weniger als Listenpreis wurden von der Versicherung nach dem Diebstahl, 6 Jahre nach Erstzulassung erstattet, wenn die Aussage einen Wert haben soll. Für alles andere - ohne Bestätigung - bin ich natürlich auch jederzeit zu begeistern.

EGGEK
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Sonntagsfahrer
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Sonntagsfahrer »

Angel hat geschrieben:sag ich doch, die Vorführer sind am wertstabilsten. Egal: Motorrad, Auto, Marke.

Wir brauchen halt die Bestätigung, 2'€ weniger als Listenpreis wurden von der Versicherung nach dem Diebstahl, 6 Jahre nach Erstzulassung erstattet, wenn die Aussage einen Wert haben soll. Für alles andere - ohne Bestätigung - bin ich natürlich auch jederzeit zu begeistern.

EGGEK
Nun ja der Listenpreis lag damals wohl um die 13000 euro.genau weiß ich es nicht mehr.Die 1150 GS war von 2002,danach kam dann wohl die 1200 ter .Dann sind es natürlich ca.4500 € Unterschied.War jetzt gerade wieder beim Händlerum mir die den letzten Luft Boxer (gs)mal anzuschauen.Preisnachlässe für Vorführer sind mittlerweile sehr gering.Liegt wohl an der großen Nachfrage.
Der einzige Weg,nie auf die Schnauze zu fallen.ist der.ständig auf dem Bauch zu kriechen.
gila
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von gila »

Na da habt ihr ja Glück im Unglück, wenn eure Versicherungen alle zahlen. Meinem Kumpel hatten die Mal sein Moped geklaut und die Versicherung stellte sich quer. Angeblich fahrlässig gehandelt und er solle doch beweisen, dass er alles unternommen hatte, um das Bike zu sichern. Da stand er der arme Thor, wie soll er das machen. Das Ende vom Lied war, dass er nach einem guten Jahr vor Gericht ziehen musste und dann aus 'Kulanz' eingelenkt wurde. Ich könnte mich heute noch aufregen.
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gerd_
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Entweder hat sich Dein Kumpel blöd gestellt (beim Abstellen oder bei den Angaben zum Vorgang), oder die Versicherung hat es eben "mal probiert".
Wie will die Versicherung prüfen was er getan hat? Hingestellt Lenkschloss eingerastet und Schlüssel abgezogen. Wenn er das nicht gerade in Paris in einer bestimmten Ecke des Montmartre gemacht hat, was soll daran fahrlässig sein? Selbst wenn er sich dorthin verirrt haben sollte hätte man ihn freundlich (tatsächlich!) gebeten die Gegend zu verlassen weil man "unter sich" sein möchte.

Da wurde wahrscheinlich keineswegs aus Kulanz eingelenkt, sondern weil die wussten, dass sie den Prozess und viel Ansehen verlieren würden. Ausserdem haben sie so wahrscheinlich die Anwaltskosten deines Kumpels gespart?

Krasser war es bei einem Bekannten. Dem ging es ähnlich obwohl der Vorgang bombensicher belegt war. Die Versicherung (Nürnberger) wurde zum Zahlen verurteilt und zahlte nur einen Teil. Bei der erneuten Verhandlung war der Richter etwas ungehalten, fragte den Versicherungsanwalt etwas in der Art ob er die Versicherung nur vertritt oder in ihrem Namen handelt (da gibt es wohl einen feinen Unterschied). Der Anwalt sagte wohl die falsche Variante, wurde prompt zu einer Taschenpfändung gebeten, und zur Bank begleitet wo er seine Kreditkarte einsetzen "durfte".
gerd
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Antoine de Saint=Exupéry
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Re: Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl?

Beitrag von Ford Prefect »

Weil ich die Frage hier reingestellt hab: Mein Käufer hat von seiner Versicherung mehr bekommen als ich von ihm. Die gehen also stur nach Zeitwert.
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