R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

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Oliver345
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R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Oliver345 »

Guten Abend,
ich habe mir vor kurzem eine R1100S aus dem Baujahr 2003 zugelegt.
Nicht mehr sehr hübsch da sie mehrere Jahr begedeckt draussen stand.
ABS-Integral ist natürlich defekt, war zu erwarten.
Um die Kosten nicht in die Höhe zu treiben habe ich das ABS raus gebaut.
Elektronik ist ok und wir für das Bremslicht benötigt.
Stahlflex Bremsleitungen mit ABE von dem Modell R1100S ohne ABS sind eingebaut.

Jetzt komme ich zu meiner Frage.
Der nette vom TÜV benötigt eine Bestätigung das ich keine Voll-Integral habe.
Da die R1100S nur ein Teil-Integral hat "sollte" es ja kein Problem sein.
Der nette vom BMW-Laden hat im BMW-System immer nur den Text "ABS-Integral" gefunden.
Selbst bei der Ausstattung 0645 steht der Text.

Kennt Ihr eine Möglichkeit einen glaubwürdigen Zettel zu bekommen die meiner Maschine
das Teil-Integral-ABS bestätigt?

Gruß
Oliver
teileklaus
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von teileklaus »

https://de.wikipedia.org/wiki/Integral-ABS
da steht dass es erst ab 2006 ein Teilintegral bei BMW gab.

Es gab ABS lose R1100S aber wenn es das beim Kauf hatte liegt es im Ermessen des TÜV ob er das austrägt.
viel Grüße, Klaus
BMW-Hoschi
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von BMW-Hoschi »

..
Zuletzt geändert von BMW-Hoschi am So 27. Jun 2021, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von teileklaus »

https://www.powerboxer.de/bremsen/545-4 ... dung-tests

Hier steht Teilintegral R1100S ganz unten..
viel Grüße, Klaus
BMW-Hoschi
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von BMW-Hoschi »

..
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gerd_
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Nimm einen Teilekatalog und suche gemäss deiner Fahrgestellnummer. Dann bekommst Du nur die Teile angezeigt die auch drin sind.
Ob der TÜVie anerkennt wenn Du ihm 2 Fotos zeigst? Eines mit dem "alten" ABS II, das andere mit I-ABS G1?
Helfen damit kann ich nicht. Bei der "S" sieht alles etwas anders aus als bei allen anderen Typen.
.
Teilintegral hat aber nix mit demTyp der Bremse zu tun sondern nur damit ob beim "Handhebeln" beide Räder gebremst werden und beim "Fusshebeln" nur das hintere. Beim ABSII gibt es nur konventionelle Bremsen also Handhebel= vorn und Fusshebel= hinten.
.
Vollintegral ist, wenn beim Fusshebeln ebenfalls beide Räder gebremst werden. Meines Wissens gibt es das nur bei der RT von 2002 2006
Das Blöde ist, dass der ETK nur zwischen "Integral" und "Vollintegral" unterscheidet. Aus solchen Gründen sage ich immer "drückt Euch exakt aus, "Du weisst doch was gemeint ist" ist Müll. Leider drückt sich BMW selbst nicht vernünftig aus und schreibt an anderer Stelle von Teil-und Vollintegral.
Also: Im ETK bei der RT Integral bzw Vollintegral > Daraus die Ableitung, dass "Integral=Teilintegral" und dann bei der S nachgeschaut und nur "Integral" gefunden.

Beim Verweis auf eine PB-Seite dürfte ein TÜVie nur müde lächeln.
Insgesamt verstehe ich den Zusammenhang zwischen Stahlflex und Teilintegral nicht und kapiere auch nicht was der TÜVie davon abhängig machen will. Im Zweifel würde ich zu einer anderen Organisation gehen (Alle TÜVs haben den gleichen Server und machen dort Prüfeinträge. Ein "neuer" Prüfer weiss also auch dass ein Kollege misstrauisch ist.
Insgesamt war ich auch verwirrt. Eine 850/1100 kann das gar nicht betreffen. Die haben alle ABSII!
ABER: Die 1100S ist technisch eine 1150 mit reduziertem Hubraum, gehört also zu den 1150
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Oliver345 »

BMW-Hoschi hat geschrieben: Mi 6. Jan 2021, 22:20 Wenn ich den Text richtig gedeutet habe heißt Teilintegral:
Handbremshebel = Bremse vorne und hinten.
Fußbremshebel = Bremse nur hinten.

Meine R ist Baujahr 2005 und hat das so.

Ist das korrekt?

LG
Moin,
genau richtig.
Oliver345
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Oliver345 »

Vielen Dank für Euren vielen Rückmeldungen!!!

Ich habe direkt an BMW-Motorrad geschrieben.
Die haben mir das geschrieben:
**********************************************
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die BMW R 1100 S, Typ R2S, in der serienmäßigen Ausführung mit einem konventionellen Bremssystem ausgestattet war. Das teilintegrale ABS-Bremssystem war nur als Sonderausstattung (gegen Aufpreis) verfügbar.

**********************************************

Ich hoffe das so eine eMail direkt von BMW reicht.

Das Thema "Stahlflex"-Leitungen hat den Hintergrund das der durch den Handbremshebel entstehende Druck
durch den ausbau des Bremskraftverstärkers des ABS-Integral erheblich höher ist und des dadurch evtl. Probleme geben kann.
Die Bremsleitungen waren sowieso verrostet. Da möchte ich keinen Kompromiss eingehen.

Gruß
Oliver
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gerd_
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Oliver345 hat geschrieben: Do 7. Jan 2021, 17:46 Vielen Dank für Euren vielen Rückmeldungen!!!

Ich habe direkt an BMW-Motorrad geschrieben.
Die haben mir das geschrieben:
**********************************************
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die BMW R 1100 S, Typ R2S, in der serienmäßigen Ausführung mit einem konventionellen Bremssystem ausgestattet war. Das teilintegrale ABS-Bremssystem war nur als Sonderausstattung (gegen Aufpreis) verfügbar.

**********************************************

Ich hoffe das so eine eMail direkt von BMW reicht.

Das Thema "Stahlflex"-Leitungen hat den Hintergrund das der durch den Handbremshebel entstehende Druck
durch den ausbau des Bremskraftverstärkers des ABS-Integral erheblich höher ist und des dadurch evtl. Probleme geben kann.
Die Bremsleitungen waren sowieso verrostet. Da möchte ich keinen Kompromiss eingehen.
BMW antwortet auf eine Frage die Du uns gar nicht gestellt hast. Wenn ein TÜVie behauptet der Druck sei bei Stahlflex erheblich höher, dann war er vorher vielleicht Frisör?
Natürlich ist das Verhalten von Stahlflex anders als bei ausgeleierten Gummischläuchen die man beim Bremsen "aufpumpt". Sache ist aber, dass der am Hebel aufgebrachte Druck möglichst verlustlos an den Sattel gelangen soll. Deshalb versucht man ja die Leitungen grossteils aus Rohren zu gestalten und nur dort wo sie beweglich sein müssen greift man zu Schläuchen.
Nebenbei ist das beim I-ABS G1 (egal ob Teil- oder Voll..) egal weil der Hebeldruck im Modulator nur als Steuerdruck für die Servoeinrichtung verwendet wird.
Nur im Falle des Ausfalls wirkt er (nur indirekt; mechanisch gekoppelt) auf die Beläge. Dabei ist der benötigte "Handdruck" so heftig, dass man über jeden nicht vorhandenen Verlust glücklich wäre.
Noch "nebenbei-er" für die Fortbildung des TÜVie: Die GSA hat serienmässig Stahlflex. Aufgrund deren Fahrwerksgeometrie wäre ein (vermeintlich) zu hartes Zupacken deutlich fataler als bei einer Machine im "Gebückten-Bereich".
gerd
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von teileklaus »

ich glaube nicht der Tüv hat da was verwechselt.. er hat was vom Druck geschrieben der da höher sein soll, gemeit ist vl die Handkraft bei Ausfall oder ausbau des BKV
viel Grüße, Klaus
BMW-Hoschi
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von BMW-Hoschi »

Zuletzt geändert von BMW-Hoschi am So 27. Jun 2021, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
Verwechsle nicht meinen Charakter mit meinem Verhalten.
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Oliver345
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Oliver345 »

teileklaus hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:13 ich glaube nicht der Tüv hat da was verwechselt.. er hat was vom Druck geschrieben der da höher sein soll, gemeit ist vl die Handkraft bei Ausfall oder ausbau des BKV
Hallo Klaus,
der TÜVler hat gesagt das ich eine Bestätigung benötige das der Handbremshebel von meinem Motorrad genug Druck aufbauen kann das die Maschine wie eine Maschinen ohne ABS gebremst werden kann.
Anders gesagt das die Handkraft nicht einen Wert übersteigt der das Fahren bzw. das Bremsen unmöglich oder zu schwer macht.
(Ich habe es mit meinen Worten geschrieben)
Da die beiden Handbremshebel (mit und ohne ABS) gleich sind sollte das kein Problem machen.

Gruß
Oliver
Michael1975
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Michael1975 »

Dazu sollte aber nicht der Handhebel sondern vor allem der Hauptbremszylinder gleich sein.
Das müsste man sich im ETK anschauen, ob das so ist.
Wenn das der Fall ist spricht zusammen mit dem BMW Schrieb m.E. nichts gegen ein Austragen des ABS.
... wenn das ABS Modul sauber aus der Hydraulik entfernt wurde und Bremssättel und Bremszylinder mit ordentlich verlegten Schläuchen verbunden sind.

Hab gerade geschaut:
Die Teile-Nr sind unterschiedlich, wenn die Durchmesser der Kolben der Hauptbremszylinders unterschiedlich sind, ist es nicht so einfach.
Technisch kann das trotzdem funktionieren, aber der TÜVler müsste dann Ahnung haben und kann das nicht nur formal (gleiche Teile also alles gut) bewerten, ob die hydraulische Übersetzung passt.
Übersetzung groß genug, um die benötigten Kräfte zu erzeugen aber nicht zu groß (wenn der der Durchmesser des Zylinders zu klein ist), damit der Handhebel nicht bis zum Griff durchgezogen werden kann.
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gerd_
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Wie das I-ABS G1 funktioniert (und weshalb die Hebel scheinbar "durchfallen wenn es nicht funktioniert) ist hier beschrieben
https://powerboxer.de/bremsen/32-4v1-ab ... 1-funktion
Würde die Bremsleistung bei defektem ABS nicht ausreichen, so hätte das Mopped keine Zulassung (sollte der TÜVie wissen).
Dass die zulassungstechnisch "ausreichende" Bremsleistung eher jämmerlich ist steht a) auf einem anderen Blatt und ist b) dem Aufbau/der Funktionsweise des Modulators geschuldet.
Die Handbremszylinder sind identisch, die Fussbremszylinder unterschiedlich (leider auch die Fussbremshebel). Der I-ABS Zylinder hat D=15mm, der "ohne" D=13mm (Weniger D=mehr Kraft bei mehr Weg). Ich nehme an, dass die Fusshebel unterschiedliche Anlenkpunkte für die Kolbenstange haben damit der längere Zylinder reinpasst.
https://powerboxer.de/bremsen/614-4v0-b ... -dimension
Dass ich den "kräftigeren" Zylinder für Unsinn halte weil die hintere Bremse ohnehin sehr schnell blockiert ist nur meine persönliche Auffassung.
gerd
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Michael1975 »

Weißt du, warum Handbremszylinder für I-ABS und ohne ABS unterschiedliche Teilenummern haben, wenn ansonsten identisch?
teileklaus
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von teileklaus »

Bei der Frage des TÜV nach der Handkraft diqualifiziert er sich selbst: entweder das Modell hat einen Bremskraftverstärker dann ist die Handkraft ohne den so hoch, dass du damit nicht fahren kannst, und dann sollte das der Mann wissen und merken wenn er bremst und der BKV Motor läuft an.
Hat er keinen BKV, dann kann er ohne Zündung bremsen und merkt dass es gleich ist.
Allerdings haben die ABS Losen R1150 R oder Rockster Modelle hinten ZB einen kleineren Bremszylinder, also muss der nachgerüstet werden, wenn man das ABS ausbaut.
Meine Meinung dazu ist klar: ausbauen nur wenn man Rennen fährt, ansonsten nicht auf die Sicherheit verzichten und einen Gebrauchten einbauen oder von RH reparieren lassen. Alles Andere ist unvernünftig.
viel Grüße, Klaus
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Michael1975 hat geschrieben: Sa 9. Jan 2021, 11:19 Weißt du, warum Handbremszylinder für I-ABS und ohne ABS unterschiedliche Teilenummern haben, wenn ansonsten identisch?
Meines Wissens sind die Schalter unterschiedlich
gerd
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Larsi »

Michael1975 hat geschrieben: Sa 9. Jan 2021, 11:19 Weißt du, warum Handbremszylinder für I-ABS und ohne ABS unterschiedliche Teilenummern haben, wenn ansonsten identisch?
Wenn der Bremslichtschalter inkludiert ist, liegt es daran.
Das ABS2 hat Schließer, das i-ABS hat Öffner.
Zylinderdurchmesser sind gleich (zumindest vorne).
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Larsi »

gerd_ hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 11:30 Hi
Oliver345 hat geschrieben: Do 7. Jan 2021, 17:46 Vielen Dank für Euren vielen Rückmeldungen!!!

Ich habe direkt an BMW-Motorrad geschrieben.
Die haben mir das geschrieben:
**********************************************
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die BMW R 1100 S, Typ R2S, in der serienmäßigen Ausführung mit einem konventionellen Bremssystem ausgestattet war. Das teilintegrale ABS-Bremssystem war nur als Sonderausstattung (gegen Aufpreis) verfügbar.

**********************************************
...
BMW antwortet auf eine Frage die Du uns gar nicht gestellt hast. ...
BMW bestätigt zumindest, dass es sich um TEILintegral und nicht vollintegral handelt.
Und das war doch der Kern der Frage ... nach ABS2 hat eh keiner gefragt.
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von gerd_ »

@Larsi
Hi
Ja, klar aber allein die Frage verwirrte. An dem Fahrzeugtyp war nie ein Vollintegral verbaut. Folglich liegt die Vermutung nahe, dass entweder der Fragesteller oder der TÜVie es "anders gemeint" haben könnten (Felgen . . . :-) ).
Wobei mich ohnehin wundert worin der Sinn der Frage seitens des TÜVies besteht. Da war irgendein ABS drin und das ist jetzt raus und das Mopped bremst eben wie ein "konventionelles" Mopped. Ist es nicht vollkommen egal ob ich von Teilintegral auf konventionell umbaue oder von Vollintegral?
Fakt ist, dass es den Moppedtyp auch ohne ABS gab. Und das erfahre ich als TÜVie aus der Datenbank des KBA.
gerd
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von teileklaus »

Der Tüv Mann hat mal was gehört dass es ein BKV ABS gab, das mit Servomotorunterstützung bei wenig Handkraft bremst.
Fällt da der Servo aus oder weg ( ABS raus) gab es da eine hohe Handkraft, also fragt er ob das so ein ABS ist, wo die Handkraft damit steigt.
Da kommen 2 Unwissende über einem Problem zusammen.
Wende dich wenn überhaupt, an einen Wissenden TÜV Mann. Der die Unterschiede schon beim Draufsteigen und erstem Bremsen kennt. Das summt nämlich.
Die Frage ist ungenau gestellt, oder hier weitergegeben, das sehe ich auch so Gerd.
viel Grüße, Klaus
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von teileklaus »

Oliver345 hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 16:52 Hallo Klaus,
1. der TÜVler hat gesagt das ich eine Bestätigung benötige das der Handbremshebel von meinem Motorrad genug Druck aufbauen kann das die Maschine wie eine Maschinen ohne ABS gebremst werden kann.
Anders gesagt das die Handkraft nicht einen Wert übersteigt der das Fahren bzw. das Bremsen unmöglich oder zu schwer macht.
(Ich habe es mit meinen Worten geschrieben)

2. Da die beiden Handbremshebel (mit und ohne ABS) gleich sind sollte das kein Problem machen.

Gruß
Oliver
Das erste ist eine Frage ,ob da ein BKV ABS verbaut ist.
das 2. ist falsch gefolgert: weil wenn ein BKV verbaut war und der wird weggebaut, steigt die Handkraft auch bei gleichen Handbremszylindern bei gleichem Bremsdruck am Nehmerzylinder. Ist kein BKV verbaut, braucht man auch keine andere Hydraulisch Übersetzung. Dann ist Handkraft und Bremskraft am Rad gleich. Und das muss der TüV Mann noch Mal beim Abnehmen prüfen.
Mit Ausgebautem (nicht BKV) ABS kann man das VR mit 2 Fingern zum Blockieren bringen. Alein der hintere Nehmerzylinder sollte dem der ABS losen Modell entsprechen und kleiner sein.
viel Grüße, Klaus
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Der hintere Geberzylinder ist bei der "S" kleiner. Damit wird höherer Druck bei gleicher Fusskraft aufgebaut. Zum Ausgleich ist der mögliche Weg grösser damit man insgesamt gleich viel Volumen pumpen kann.
.
Beim I-ABS G1 ist es so, dass der Druck des Hand-/Fussbremshebels (wie immer) auf einen Geberkolben wirkt. Der bewegt im Modulator, via Hydraulikflüssigkeit, einen Nehmerkolben gegen Federdruck. Das ist der (primäre) Steuerkreis.
Der Nehmerkolben im Modulator wirkt als Regelventil und bestimmt den vom Servomotor aufgebauten Druck der auf den Geberkolben im Modulator wirkt (regeln tut die Elektronik via Bypass). Der Geberkolben des Modulators wirkt via Hydraulik auf die Nehmerkolben im Sattel. Das ist der (sekundäre) Arbeitskreis.
Eigentlich haben die beiden Kreisläufe nichts miteinander zu tun.
Erhebt sich die Frage wie man bremst falls der Servomotor nicht mag, die Zündung nicht an ist etc.
Folglich hat man den primären Nehmerkolben und den sekundären Geberkolben innerhalb des Modulators zwar "in Linie" gebaut, aber sie sind nicht verbunden. Am Nehmerkolben ist vorn ein "Stängchen" dran das man praktischer Weise als Führung und für den Aufbau des Gegendrucks für Hand/Fuss nutzen kann. Wenn der ganze Kram richtig funtioniert drückt der motorisch erzeugte Druck also auf den sekundären Geberkolben UND auf die Fläche des "Stängchens" des primären Nehmerkolbens. Weil die Fläche des Stängchens klein ist ist auch die Kraft die der Handkraft entgegenwirkt klein. Die in Richtung Sattel erzeugte Kraft ist gross weil die Fläche gross ist. Der Hydraulikdruck auf kleine und grosse Fläche ist - logisch - gleich.
.
So. Wenn der Motor keinen Druck aufbaut dann wirkt der Handkraft kein Druck entgegen und der Handhebel "fällt durch" bis das "Stängchen" des primären Nehmerkolbens auf dem sekundären Geberkolben (die beiden sind in Linie!!) aufsetzt und diesen betätigt.

Relativ kompliziert und vielleicht denkt der TÜVie "um die Ecke".
Er sollte wissen, dass "einfach Kabel abklemmen" nix ist.
Natürlich gibt es zwei Denkansätze:
1 "Den Karren gibt es auch ohne ABS, der Kunde hat seines rausgebaut. Lass' uns testen ob und wie die Bremse funktioniert" (Fahrversuch).
Den Fahrversuch kann man hochwissenschaftlich machen (3 Tage mit 8 Personen und Tralala) oder draufhocken, fahren und feststellen "bremst abartig, blockiert wenn man an's Bremsen denkt", "bremst eigentlich gar nicht, gefällt mir nicht" oder irgendwas dazwischen und kann das dem Kunden sagen.
2 Man macht es sich einfacher und prüft ob das Fahrzeug so ausgerüstet ist wie das "ohne-ABS-Modell" ab Werk. Da gibt's kein Theater, keine Diskussionen und man kann auch selbst die Funktion nicht falsch beurteilen. Wie der Kabelbaum beschaffen sein muss, ob da Öffner, Schliesser, Wechsler oder Österreicher verbaut sind oder die Rücklichtüberwachung weiterhin funktioniert wäre mir egal. Die Lichter müssen funktionieren!
.
Wozu die Frage nach Voll- oder Teilintegral gut ist/war wäre interessant zu wissen, nachvollziehen kann ich sie nicht.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Taurus1 »

gerd_ hat geschrieben: Mi 13. Jan 2021, 10:40 .....
Natürlich gibt es zwei Denkansätze:
1 "Den Karren gibt es auch ohne ABS, der Kunde hat seines rausgebaut. Lass' uns testen ob und wie die Bremse funktioniert" (Fahrversuch).
Den Fahrversuch kann man hochwissenschaftlich machen (3 Tage mit 8 Personen und Tralala) oder draufhocken, fahren und feststellen "bremst abartig, blockiert wenn man an's Bremsen denkt", "bremst eigentlich gar nicht, gefällt mir nicht" oder irgendwas dazwischen und kann das dem Kunden sagen.
2 Man macht es sich einfacher und prüft ob das Fahrzeug so ausgerüstet ist wie das "ohne-ABS-Modell" ab Werk. Da gibt's kein Theater, keine Diskussionen und man kann auch selbst die Funktion nicht falsch beurteilen. Wie der Kabelbaum beschaffen sein muss, ob da Öffner, Schliesser, Wechsler oder Österreicher verbaut sind oder die Rücklichtüberwachung weiterhin funktioniert wäre mir egal. Die Lichter müssen funktionieren!
.
Wozu die Frage nach Voll- oder Teilintegral gut ist/war wäre interessant zu wissen, nachvollziehen kann ich sie nicht.
gerd
Mein Prüfer ging bei meiner Rockster einen Zwischenweg. Erst mal geguckt, wie der Handbremszylinder nun mit den Bremssätteln vorne verbunden ist (mit dem originalen Bremsleitungsverteiler der nicht-ABS Version Rockster (vorne rechts am Rahmen das Teil)). Das gleiche dann hinten (Bremsleitung direkt vom Fussbremszylinder zum Bremssattel. Alle originalen Stahlflexleitungen der Rockster wurden beibehalten. Das reichte ihm dann für die Aussage "entspricht dem ABS-losen Modell". Den Hinweis, dass der hintere Bremszylinder eigentlich getauscht gehört, und es auch unterschiedliche Bremssättel hinten gibt, hatte ich wohl vergessen.
Dann Pruefung der Elektrik. Er wollte nur sehen, dass die Lämpchen, die angehen sollen, dann angehen, wenn sie es sollen. Und die, die ausbleiben sollen, dann ausbleiben, wenn sie aus bleiben sollen. Unterschiedliche Schalter, Öffner, Schliesser und Verbelib der Elektronik hat ihn gar nicht interessiert.
Dann Fahrversuch auf dem Prüfgelaende mit einigen Testbremsungen (nur vorne, nur hinten, beides zusammen). Die Prüfung fiel zu seiner Zufriedenheit aus, damit war das dann erledigt.
Zuletzt geändert von Taurus1 am Mo 18. Jan 2021, 12:47, insgesamt 1-mal geändert.
Wer andern eine Grabe grub, Gruben graben tut.
Oliver345
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Re: R1100S Wie kann ich dem TÜV bestätigen das ich kein Vollintegral ABS habe?

Beitrag von Oliver345 »

Taurus1 hat geschrieben: Sa 16. Jan 2021, 23:06
gerd_ hat geschrieben: Mi 13. Jan 2021, 10:40 .....
Natürlich gibt es zwei Denkansätze:
1 "Den Karren gibt es auch ohne ABS, der Kunde hat seines rausgebaut. Lass' uns testen ob und wie die Bremse funktioniert" (Fahrversuch).
Den Fahrversuch kann man hochwissenschaftlich machen (3 Tage mit 8 Personen und Tralala) oder draufhocken, fahren und feststellen "bremst abartig, blockiert wenn man an's Bremsen denkt", "bremst eigentlich gar nicht, gefällt mir nicht" oder irgendwas dazwischen und kann das dem Kunden sagen.
2 Man macht es sich einfacher und prüft ob das Fahrzeug so ausgerüstet ist wie das "ohne-ABS-Modell" ab Werk. Da gibt's kein Theater, keine Diskussionen und man kann auch selbst die Funktion nicht falsch beurteilen. Wie der Kabelbaum beschaffen sein muss, ob da Öffner, Schliesser, Wechsler oder Österreicher verbaut sind oder die Rücklichtüberwachung weiterhin funktioniert wäre mir egal. Die Lichter müssen funktionieren!
.
Wozu die Frage nach Voll- oder Teilintegral gut ist/war wäre interessant zu wissen, nachvollziehen kann ich sie nicht.
gerd
Mein Prüfer ging bei meiner Rockster einen Zwischenweg. Erst mal geguckt, wie der Handbremszylinder nun mit den Bremssätteln vorne verbunden ist (mit dem originalen Bremsleitungsverteiler der nicht-ABS Version Rockster (vorne rechts am Rahmen das Teil)). Das gleiche dann hinten (Bremsleitung direkt vom Fussbremszylinder zum Bremssattel. Alle originalen Stahlflexleitungen der Rockster wurden beibehalten. Das reichte ihm dann für die Aussage "entspricht dem ABS-losen Modell". Den Hinweis, dass der hintere Bremszylinder eigentlich getauscht gehört, und es auch unterschiedliche Bremssättel hinten gibt, hatte ich wohl vergessen.
Dann Pruefung der Elektrik. Er wollte nur sehen, dass die Lämpchen, die angehen sollen, dann angehen, wenn sie es sollen. Und die, die ausbleiben sollen, dann ausbleiben, wenn sie aus bleiben sollen. Unterschiedliche Schalter, Öffner, Schliesser und Verbelib der Elektronik hat ihn gar nicht interessiert.
Dann Fahrversuch auf dem Prüfgelaende mit einigen Testbremsungen (nur vorne, nur hinten, beides zusammen). Die Prüfung viel zu seiner Zufriedenheit aus, damit war das dann erledigt.
Der Prüfer ist nicht zufällig in Schleswig-Holstein oder Umgebung?
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