TÜV-Reifen

Alles zur Technik der 1100er & 850er Boxermodelle.
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ikon
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TÜV-Reifen

Beitrag von ikon »

Hallo, heute beim TÜV mit der R850R Bj. `96. Alles ok :D bis auf die Reifen. Das unklägliche Gesetz von 2020 ist im September 2023 nochmal geändert worden. Galt noch vor der Frist, wer die Dimension oder die Bauart nicht verändert, im meinem Fall Michelin Pilot Road 3, war alles ok. Jetzt muß auch der Reifentyp mit Hersteller eingetragen werden :roll: Ich fahre Bridgestone T32 nach 2019 produziert, sind jetzt eintagungsplichtig :z D.h. nochmal ca. 80.-€. Gilt für alle Motorräder ab einer bestimmten Leistungsgrenze und unter ca. Bj. 2002 (Jahr bin ich nicht mehr ganz sicher)
Also diese Motorräder werden jetzt behandelt wie die Oldtimer, da war es schon vor 3 jahren so :!: Frage nach Reifenbindung austragen: "Nein das würde nicht gehen"
Gruß Koni

28 Jahre R850R
Franz Gans
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von Franz Gans »

ikon hat geschrieben: Sa 16. Mär 2024, 12:47 Also diese Motorräder werden jetzt behandelt wie die Oldtimer, da war es schon vor 3 jahren so :!: Frage nach Reifenbindung austragen: "Nein das würde nicht gehen"
Von der neuerlichen Änderung habe ich noch nichts gelesen? Als Anhaltspunkt
können die Herstellerbescheinigungen der Reifenfabrikanten dienen. Darin
sind die Regelungen oftmals fein säuberlich aufgelistet. Such' dir für die
Austragung der Reifenbindung einen anderen TÜV. R1100GS 1996 mit seit
2020 durch Austragung entfallener Reifenbindung. Bei jedem Reifenwechsel
eine neue Eintragung zu verlangen, ist schikanös und reine Geldschneiderei,
aber entsprach dem Stil eines Herrn Scheuer bzw. seiner Administranz. Der
seinerzeitige Verkehrsblatteintrag war so notwendig wie ein Kropf, gehört
aber noch zu den relativ preisgünstigsten Verfehlungen der Amtszeit!

Ich habe argumentiert, daß diese Reifenbindungen keinen Sinn mehr
ergeben, weil die meisten der darin aufgeführten Reifen gar nicht mehr
käuflich sind. Das hat der a. a. S. beim TÜV auch so gesehen bzw.
eingesehen.

Viele Grüße
Karl-Heinz
ikon
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von ikon »

Danke für deine Antwort, nützt mir aber im Moment nichts, da die Suche nach einem anderen TÜV im Umkreis von 50km schwierig sein wird :cry: Ich brauch jetzt eine Plakete und muß Zahlen :roll:
Franz Gans
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von Franz Gans »

ikon hat geschrieben: So 17. Mär 2024, 08:32 Danke für deine Antwort, nützt mir aber im Moment nichts, da die Suche nach einem anderen TÜV im Umkreis von 50km schwierig sein wird :cry: Ich brauch jetzt eine Plakete und muß Zahlen :roll:
Daß es Dir nichts nützt, ist eine Sache, daß die Austragung aber auch nicht
kostenlos über die Bühne geht die andere. Du mußt Dir halt selber
vorwerfen im Hinblick auf das unselige, aber in den Motorradfahrerkreisen
breit diskutierte Verkehrsblatt mit den darin vorgesehenen Fristen nicht
rechtzeitig aktiv geworden zu sein? Mehr nicht!

Und was wahrscheinlich schon feststeht: Für die Austragung bleibt Dir
jetzt, je nach Reifenverschleiß und Profiländerungen, zwei oder mehr
weitere Jahre Zeit eine alternative Prüfstelle ausfindig zu machen. Das
sollte handhabbar sein.

Damals mußte ich nach Erkennen des Betroffenseins von der Regelung und
nicht mehr rechtzeitig verfügbarer, geeigneter "alter" Reifen (auch das
Fertigungsdatum ist im Verkehrsblatt festgelegt) tätig werden, um nicht
jede HU wegen der Reifengeschichte zur Zitterpartie werden zu lassen.

Eine allererste Anfrage beim hiesigen DEKRA ergab nur ablehnende
Äußerungen. Die Kontaktaufnahme zum (immerhin knapp 100 km
entfernten Händler) hat zuerst Hoffnung keimen lassen (wg. Händler-TÜV),
aber am Ende leider nicht funktioniert (Händler zu schläfrig?). Gerade
deswegen habe ich das auch als zusätzliche Herausforderungen und Antrieb
aufgefaßt eine alternative Möglichkeit zur Schikaniervermeidung finden zu
können und es entsprechend umgesetzt.

Viele Grüße
Karl-Heinz
Zuletzt geändert von Franz Gans am So 17. Mär 2024, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
der niederrheiner
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von der niederrheiner »

Wenn man über den Andi meckert, muss man zusätzlich bedenken wer das Thema denn überhaupt aufgebracht hat.

War es nicht mal wieder der TÜV-Nord?!? Der hat öfter solche Ideen. Als wenn der Blaukittel das besser veurteilen könnte als die Reifenhersteller selber.


Stephan
Franz Gans
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von Franz Gans »

der niederrheiner hat geschrieben: So 17. Mär 2024, 13:47 Wenn man über den Andi meckert, muss man zusätzlich bedenken wer das Thema denn überhaupt aufgebracht hat.

War es nicht mal wieder der TÜV-Nord?!? Der hat öfter solche Ideen. Als wenn der Blaukittel das besser veurteilen könnte als die Reifenhersteller selber.
Selbst wenn das mit dem TÜV Nord so wäre bzw. auch so ist, weisen die
anderen vier Finger doch nur weiterhin zusätzlich auch gegen den Herrn
Scheuer, denn er bzw. seine Administranz erlag somit nur einseitig und
mangels entsprechender Prüfung / Sachkenntnis /
Durchsetzungsvermögen etc. den Eigeninteressen der Prüforganisationen.
Es ist ja nun wahrlich kein Geheinmis mehr, daß solche Lobby-Verbände
in Deutschland die Arbeit zur Gesetzerstellung bis in deren detaillierteste
Formulierungen zu leisten in der Lage sind!

Inwieweit ein Verkehrsblatt einen Gesetzescharakter annehmen kann,
habe ich nicht nachgesehen, aber die Unterschiede in den individuellen
Auswirkungen auf mich sind im vorliegenden Fall vernachlässigbar. Die
Auswirkungen seines AB-Mautdesasters trage ich mit meinen besteuerten
Einkünften allemal und obendrein! Insofern war der Mann einfach zu
teuer.

Hat der sich nur etwas geleistet oder hat er auch etwas für die
Allgemeinheit hinterlassen außer im Weg herumstehende oder die Flüsse
und Bachläufe verunzierende, adipositasfördernde eRoller z. B. für die
stinkfaule Bande der besoffen vom Discoabend heimkehrenden
Nachtschwärmer? Oh, ich drohe abzuschweifen!

Viele Grüße
Karl-Heinz
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von ikon »

Lieber Karl-Heinz, natürlich ist mir die damals verordnete Reifennovelle nicht verborgen geblieben, zumal ich mit meiner 1981er Eckert- Bol d`Or mit EBE schon 2022 zur Eintragung antanzen durfte :roll: . Im gleichen Jahr mit der R850er und Michelinreifen zum TÜV und beim selben Prüfer war alles ok, da die Demension ja orignal war. :o . Jetzt seit Sept. 23 hat sich die Lage geändert, bitte informiere dich beim TÜV, muß das Fabrikat des Herstellers auch im Brief stehen :!: Was es natürlich nach nach 28 Jahren nicht kann. Laut TÜFler haben sich die Reifenhersteller mit ihren Freigaben aus der Sache herausgezogen, da sie es nicht einsahen, dass sie trotz aller Tests weniger gehört worden, als ein TÜFler nach ein paar Fahrversuchen. Nachdem Motto: sollen die doch selbst damit klar kommen. Wie ich in Erfahrung bringen konnte hält sich BMW auch raus, was juckt uns der Kunde von früher. Ob das "Scheuerlein" daran Schuld hat vermag ich nicht zu beurteilen, jedenfalls hat sich der TÜV eine schöne neue Einnahmequelle geschaffen :+
Jetzt zum Austragen: kennt jemand einen TÜV-Dekra oder GTÜ im Bereich Mainz-Trier-Koblenz der zugänglich für diese Sachen ist :?: :?:
Gruß Koni

28 Jahre R850R
Franz Gans
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von Franz Gans »

ikon hat geschrieben: So 17. Mär 2024, 18:23 war alles ok, da die Demension ja orignal war. :o . Jetzt seit Sept. 23 hat sich die Lage geändert, bitte informiere dich beim TÜV, muß das Fabrikat des Herstellers auch im Brief stehen :!: Was es natürlich nach nach 28 Jahren nicht kann. Laut TÜFler haben sich die Reifenhersteller mit ihren Freigaben aus der Sache herausgezogen, da sie es nicht einsahen, dass sie trotz aller Tests weniger gehört worden, als ein TÜFler nach ein paar
Wo kann ich die im September 2023 erfolgten Änderungen denn nachlesen? Gibt
es ein neues Verkehrsblatt oder dergleichen mit nahezu Gesetzescharakter? Ich
hab's nicht mitbekommen, vielleicht auch, weil ich die Angelegenheit nach der
Austragung an meinem Moped als endgültig abgehakt betrachtet habe?

Was Deine Honda angeht, nehme ich mal stark an, daß es sich dabei um andere
Reifendimensionen als in den Originalpapieren dreht. Ich habe hier ein noch
älteres italienisches "Eisen" herumstehen, wo ich - soweit mir bekannt - nichts
machen muß, solange es die in den in den Papieren stehenden Dimensionen
(sowhl Zoll- als auch Millimeterabmessungen x 18") gerade noch zu kaufen gibt.

Viele Grüße
Karl-Heinz
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von ikon »

Hallo Karl-Heinz, der Tüfler hat es mir vorgelesen, aber noch nicht mitgegeben, weil er die Eintragung erst heute macht. Dann wissen wir mehr.
Gruß Koni
PS: Die Honda hat EBE und keine ABE das ist der Grund. Gilt auch z.B. für Hebel von Montea: Hat man ein EBE- Fahrzeug, dann eintragen. Hat man ein ABE-Fahrzeug reicht die ABE von den Hebeln, einfach nur mitführen :!:
Gruß Koni

28 Jahre R850R
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von ikon »

Hurra, angeblich trägt der Dekra in Thalfang/Hunsrück die Reifenbindungen aus :P Werde mal nachfragen.
Gruß

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der niederrheiner
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von der niederrheiner »

Bei meiner Strich Fümpf hat mir der a.a.S. zusätzlich zu den Contis den Satz reingeschrieben, das es zukünftig reicht, die Montierbarkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitzuführen.

Steht bei meinem alten Gespann auch so drin. Damit haben sich zusätzliche TÜV-Vorführungen erledigt. . .


Stephan
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von ikon »

Ja, es bibt immer wieder "bewegliche" Prüfer, aber die meisten nicht :roll:
Gruß
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gerd_
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von gerd_ »

Hi
Früher war ein TÜV-Prüfer "absolut". Er konnte alles bewerten und eintragen oder eben nicht.
Inzwischen gibt es (inoffiziell) 2 Arten Prüfer.
Die einen dürfen eine normale HU durchführen und alles wofür eindeutige Papiere vorliegen auch eintragen.
Die anderen dürfen noch selbst urteilen was sie eintragen, wobei auch sie natürlich an immer mehr Gesetze und Vorschriften gebunden sind.
Sie sind selten geworden und stehen unter Beobachtung, weil Kollegen in der Vergangenheit auch abenteuerliche Dinge eintrugen und nebenher Häuser bauten.
Dank immer seltsamerer Gesetze stehen sie mit einem Bein im Knast. Wenn "ich" einen Umbau als technisch OK absegnen würde, und dann auch dazu stehe, möchte ich nicht vor einem Richter stehen weil irgendein Kasper mit dem Teil aus Unvermögen verunglückt, die Eintragung aber nichts mit dem Unfall zu tun hat. Egal wie das Urteil ausfällt!
Kauft sich irgendein Fahranfänger eine 200PS Karre und klatscht damit an die Wand, dann ist das OK weil er einen Fahrfehler beging?
Trage dagegen "ich" einen Breitreifen auf einem 45-er Roller ein, dann beklagt man "mich", weil das Fahrverhalten vom Serienzustand abweicht? Selbst dann, wenn ich in mein Gutachten reinschreibe, dass das Fahrzeug dadurch weniger "kurvengängig" ist?
Vor gefühlten 100 Jahren war ich beim TÜV und wollte die Breitreifen des 02-Turbo (195/70x13 :-) ) auf meinem 02-er BMW eintragen lassen. Der Prüfer lud mein Auto mit Kollegen voll und fuhr wie ein Irrer im Kreis. Erst als er dabei dann noch kurz voll in die Bremsen stieg, dass sich die Karre trotz Rallyefahrwerk fast überschlug, setzte der vordere Kotflügen ganz kurz auf dem Reifen auf. >> "Tut mir leid, Räder nicht freigängig in allen Fahrzuständen". Mein Argument das Serienfahrzeug hätte sich bei dieser Aktion a) überschlagen und b) sogar auf der Serienbereifung aufgesetzt bewirkte die Aussage "sicher, aber dafür hafte nicht ich sondern BMW!". Dann kam der Tip: "Legen sie Scheiben unter die obere Federbeinaufnahme, es fehlt ja nur eine Kleinigkeit". Ich krame im Kofferraum und zeige ihm zwei Aluringe "die sind zulässig?". >> ja, passt" und schon war er am Schreiben und murmelte "Ich denke jetzt mal laut. Er fährt heim, schraubt die Scheiben rein kommt, ich trage ein. Er fährt nach Hause, baut die Dinger wieder raus." und etwas lauter "das war wohl doch ein anderes Geräusch."
Heute hängt ihn ein "Ballastkollege" dafür hin!
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von ikon »

Ja Gerd, dem ist nichts hinzuzufügen, geanu so isses in allen Belagen des Lebens in Deutschland :roll: ( +EU :?: )
Gruß Koni

28 Jahre R850R
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Re: TÜV-Reifen

Beitrag von der niederrheiner »

Du musst schon 2 Sorten a.a.S. schreiben. Die ohne die Buchstaben dürfen eben nur die normale HU/AU machen.

Meine /5 (war sehr lange Stillgelegt) wurde zwar von einem ohne Abgenommen, aber einer mit hat es unterschrieben.

Aber ansonsten stimmt es. Einige aaS wissen eben warum sie so‘n Kram studiert haben und kennen die Regeln.

Blld, wenn einer auffällt. Dann können alle Gutachten von dem ausser Kraft gesetzt werden. Auch die, die wo gar niGS mit dem Problemfall zu tun haben. So einem 3rad-Kollegen passiert. Der TÜVi war mit HD Umbauten aufgefallen. Und Schwupps! hatte das Gespann keine Zulassung mehr. Und dann wird‘s Lustisch. . .


Stephan
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