Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

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HabAuchNe_Q
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Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von HabAuchNe_Q »

Hallo Biker,
hab die Bremsen an meiner R1100RS gemacht und beim Überholen der Brembo Bremssättel vorne im BMW- Werkstatthandbuch gelesen, dass man den Bremssattel nicht auseinanderbauen darf! Dabei sind die beiden Bremssättelhälften total einfach mit 4 Schrauben (M8 oder M10) zusammengeschraubt.
Dazwischen ist nur ein einfacher O- Ring, der die Bremsflüssigkeit und den Druck in beide Sättel verteilt.
Kann mir jemand von euch sagen, weshalb BMW das so schreibt? Welchen Hintergrund hat das?
Oder ist das Blödsinn, damit die neue Bremssättel verkaufen können?
Servus und Gruß HabAuchNe_Q
citycruiser
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von citycruiser »

Liegt wohl daran, dass, wenn man was falsch macht, es ziemlich tödliche Folgen haben kann.

lg
citystromer
MartinJ
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von MartinJ »

Woher hast Du diese Weisheit?

Im originalen WHB steht auf Seite 34.8 genau beschrieben, wie man die Bremssättel überholt. Absolut übliches Vorgehen, von Brembo gibt es Wartungssätze mit zwei Dichtungen pro Kolben, neuen Schrauben und paar Kleinteilen. Ist nicht wirklich kompliziert, allerdings braucht man zwingend Pressluft, sonst kommen die Kolben nicht raus. Sauber arbeiten sollte man natürlich. Im Satz ist ein kleine Tütchen Spezialschmotze dabei, mit dem man die Dichtungringe/Manschetten vor dem Kolbeneinbau einschmiert. NIX ANDERES NEHMEN, schon gar kein Schmierfett!

Martin
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gerd_
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Jeder Hersteller "verbietet" irgendetwas. Ob man sich daran halten "muss" ist eine andere Frage. Er ist jedenfalls raus wenn dann etwas passiert. "Wir haben darauf hingewiesen, dass . . . ."
"Auf der anderen Seite" gibt es zu viele die in der Art tönen "das hätte mir doch jemand sagen müssen".
Auch unsere Rechtssprechung nähert sich der Idiotie, dass auf einer Mikrowelle der Hinweis zu stehen hat man könne damit keine Kleintiere trocknen.

Tendenziell darf meinetwegen jeder alles zerschrauben (mach' ich ja auch) sollte sich aber im Klaren sein, dass ER die Verantwortung für seine Schrauberei trägt.
Zum Thema Bremssättel: Die O-Ringe zwischen den Sattelhälften sind ohne wenn-und-aber zu erneuern so das Ding zerlegt wird. Nur bekommt man sie weder bei BMW noch bei OBI. Zum Überholen ist das Zerlegen ja auch unnötig. Ein O-Ring der irgendetwas verteilt ist mir z.B. nicht bekannt.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
Franz Gans
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von Franz Gans »

MartinJ hat geschrieben: Mi 7. Aug 2019, 06:00 Woher hast Du diese Weisheit?

Im originalen WHB steht auf Seite 34.8 genau beschrieben, wie man die Bremssättel überholt. Absolut übliches Vorgehen, von
1. Ich glaube nicht, dass Du die Frage des OP verstanden hast, trotzdem sie ausreichend verstaendlich formuliert ist. Also mit anderen Worten, woher has DU diese Weisheit, denn von einem Zerlegen in beide Sattelhaelften steht da nichts? Und wie man die Saettel ohne Teilung ueberholt, bereitet ihm wohl keine Probleme bzw. interessiert ihn nicht.

2. Es geht durchaus auch ohne Pressluft, vielleicht nicht in allen (verranzten) Faellen?

3. Das zu verwendende Silikonfett Klueber Unisilikon TK M 1011 muss man schoen sauber separat dazukaufen. Ist nicht billig!

Viele Gruesse
Karl-Heinz
Zuletzt geändert von Franz Gans am Mi 7. Aug 2019, 13:12, insgesamt 2-mal geändert.
Larsi
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von Larsi »

MartinJ hat geschrieben: Mi 7. Aug 2019, 06:00 Woher hast Du diese Weisheit?

Im originalen WHB steht auf Seite 34.8 genau beschrieben, wie ...
Wer lesen kann ... :roll:

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BMW Peter
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von BMW Peter »

Mein BMW-Meister schraubt jetzt als Freier und hat meinen Bremssattel zur Überholung geteilt.
Vorher hatte ich mir einen Rep.-Satz für den hinteren Sattel meiner K1200RS gekauft.
Ich meine da war alles dabei.

Bei Nachfragen: Michael Köhn, Han.-Arnum, Tel.: 05101/854040
Grüße aus Hildesheim vom R1100S-Fahrer Peter
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gerd_
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Natürlich KANN man den Sattel teilen.
BMW und verbandelte Werkstätten machen es eben (offiziell) nicht. Die Kolben und der Kram lassen sich ja auch wechseln ohne dass man den Sattel teilt.
Wenn das "irgendwer" macht haftet er ja auch dafür und niemand kann sich bei BMW beschweren wenn etwas nicht klappt.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Franz Gans
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von Franz Gans »

BMW Peter hat geschrieben: Do 8. Aug 2019, 10:17 Mein BMW-Meister schraubt jetzt als Freier und hat meinen Bremssattel zur Überholung geteilt.
Vorher hatte ich mir einen Rep.-Satz für den hinteren Sattel meiner K1200RS gekauft.
Ich meine da war alles dabei.
Aber bestimm nicht die O-Ringe zur Abdichtung der beiden Sattelhaelften der vorderen Bremssaettel, denn dann koennte man diese ja ueber BMW beziehen und das ist nicht der Fall, eben weil BMW das Teilen der Saettel nicht vorsieht. Aber vielleicht kann man sie ja bei Brembo direkt beziehen, wiewohl Gerd das bereits verneint hat?

Fuer die hintere Bremse muss man vermutlich nichts teilen, denn das ist in der Regel ein Schwimmsattel und kein Festsattel. Ich weiss aber nicht, ob das bei dem von Dir genannten Modell zutrifft.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
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BMW Peter
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von BMW Peter »

https://www.bmwbayer.de/de/Dichtungssat ... 2V-K2V-K4V

Den Satz hatte ich bei BMW bestellt.
Ich sehe da auch den kleinen O-Ring.
Jetzt fehlt nur noch die Frage nach dem Drehmoment für die beiden Schrauben, die habe ich nicht mehr im Kopf.
Grüße aus Hildesheim vom R1100S-Fahrer Peter
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Larsi
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von Larsi »

BMW Peter hat geschrieben: Fr 9. Aug 2019, 14:51 https://www.bmwbayer.de/de/Dichtungssat ... 2V-K2V-K4V

Den Satz hatte ich bei BMW bestellt.
Ich sehe da auch den kleinen O-Ring.
Jetzt fehlt nur noch die Frage nach dem Drehmoment für die beiden Schrauben, die habe ich nicht mehr im Kopf.
Für den hinteren Zweikolbensattel der K1200RS (und ähnliche) war die Trennung der Einzelteile scheints noch vorgesehen.
Bei anderen neueren Modellen finde ich nur noch Sätze ohne Dichtring/Schrauben.
Franz Gans
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von Franz Gans »

Larsi hat geschrieben: Fr 9. Aug 2019, 17:22 Für den hinteren Zweikolbensattel der K1200RS (und ähnliche) war die Trennung der Einzelteile scheints noch vorgesehen.
Bei anderen neueren Modellen finde ich nur noch Sätze ohne Dichtring/Schrauben.
Sic!

Nachdem ich diese Arbeiten vor nicht allzu langer Zeit an allen drei Bremssaetteln der R1100GS mit den Originalteilen durchgefuehrt habe, weiss ich genau, dass in diesen Saetzen keine O-Ringe fuer zu teilende Saettel enthalten sind.

Interessant ist zumindest, dass es Kits dafuer gibt, die die O-Ring-Dichtungen enthalten, weil ich hier noch ein italienisches Alteisen herumstehen habe, dessen vordere Saettel (Brembo P38) zwar auch schon mal (ohne Teilung) ueberholt wurden, aber durchaus gut zu wissen, fuer den Fall, dass es mal noetig sein sollte.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
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g-b
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Re: Weshalb darf man laut BMW Reparaturanleitung den Bremssattel nicht in seine beiden Hälften zerlegen?

Beitrag von g-b »

Hi,

so weit ich weiß ist das Montieren hier nicht wie beim normalen Schrauben.
Es werden die Beiden Teile mit einer Presse zusammen gedrückt und die Schrauben mit nur wenig Drehmoment angezogen.
So erreicht man eine möglichst exakt resultierende Zugbelastung der Schraube.
Oder anders gesagt die Schwankung durch Einflüsse wie Unterkopfreibung und Gewindereibung werden fast eliminiert.
Natürlich werden diese Randbedingungen beim Montieren auch möglichst gleichmäßig gehalten.

Da dies alles in einer Werkstatt, schon gar nicht beim privaten Schrauber, nicht unbedingt machbar ist, wird dies eben untersagt.
Denn wie schon erwähnt, hängt davon das Überleben von Menschen ab.

Viele Grüße

Gerhard
Viele Grüße
Gerhard
Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!
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