EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

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ManniAC
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EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von ManniAC »

Weihnachtliche Grüße in die Runde!
Ich lese gerade in der Motorrad 01/2018, dass die StVZO bezüglich Winterreifen mal wieder geändert wurde. Daraus folgt wohl, dass nur noch 'Serien-EG-Fahrzeuge' Reifen mit zu kleinem Geschwindigkeitsindex fahren dürfen (mit entsprechendem Aufkleber im Cockpit). Damit würde lt. Artikel die R1100GS betroffen sein, da ihre ABE nur auf der StVZO basiert. Weiß jemand, wie das bei der R1150Gs aussieht - insbes. beim BJ 2002?
Das ist ja auch für jede Menge Zubehör relevant - so darf man z.B. imho nur mit einer EG-ABE zwei statt nur einem Positionslicht montieren.
Wer weiß Rat?

Gruß
Manni

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Manni

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Buetti
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von Buetti »

Hast Du in diesen Thread mal rein geschaut?

viewtopic.php?f=10&p=58761#p58761
Das Niveau mancher Menschen ist so tief,das man
da noch eine Kellerwohnung drüber bauen könnte...



Grüße aus Ffm-Sachsenhausen
Stefan
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gerd_
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von gerd_ »

Hi
ManniAC hat geschrieben: So 24. Dez 2017, 15:23 Ich lese gerade in der Motorrad 01/2018, dass die StVZO bezüglich Winterreifen mal wieder geändert wurde. Daraus folgt wohl, dass nur noch 'Serien-EG-Fahrzeuge' Reifen mit zu kleinem Geschwindigkeitsindex fahren dürfen (mit entsprechendem Aufkleber im Cockpit). Damit würde lt. Artikel die R1100GS betroffen sein, da ihre ABE nur auf der StVZO basiert. Weiß jemand, wie das bei der R1150Gs aussieht - insbes. beim BJ 2002?
Erst mal bei MOTORRAD nachfragen ob eine EG- oder die EU-Erlaubnis gemeint ist. Die Redakteure drücken sich oft mal "indifferent" aus, "meinen" etwas, sagen aber Missverständliches.
Es könnte gemeint sein "wenn die Reifen(oder deren Nachfolgetypen) ab Werk in den Papieren vermerkt sind". Das steht nicht unbedingt in den Zulassungspapieren, wohl aber in der COC.
Definitiv steht der TKC 80 bei meiner 1150GSA (2003) ab Werk in den Papieren.
ManniAC hat geschrieben: So 24. Dez 2017, 15:23 Das ist ja auch für jede Menge Zubehör relevant - so darf man z.B. imho nur mit einer EG-ABE zwei statt nur einem Positionslicht montieren.
Wer weiß Rat?
Ein Positionslicht ist meines Wissens nicht zulässig. Das was Du meinen könntest ist die Begrenzungsleuchte (=Standlicht).
Die Positionslichter müssen in die Blinkleuchten integriert sein und weniger hell leuchten als die eigentlichen Blinker. Es ist eine Bestimmung nach EU-Recht (evtl. von den US-Ausführungen übernommen?) und somit nicht für Maschinen mit Zulassung nach StVZO zulässig. ABER:
Mir ist kein TÜVie bekannt der tatsächlich zwischem Krädern mit Zulassung nach EU- oder StVZO-Regeln unterscheidet. Bereits 3 TÜVies sagten mir sinngemäss "was soll der Quatsch? Weshalb soll etwas am einen Mopped leuchten dürfen und am anderen nicht? Solange die Schaltung der Leuchten passt . . ".
Die Herren der Exekutive sind wohl teilweise noch nicht auf dem neuesten Stand (was ihnen beim herrschenden Wirrwarr nicht zu verdenken ist). Herauszukristallisieren scheint sich allerdings, dass gesonderte Positionsleuchten (mit "heftigen" LED) zumindest am Mopped auch dann nicht zulässig sind, wenn sie eine E-Nummer haben die nicht explizit auch für einspurige Fahrzeuge gilt!
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
ManniAC
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von ManniAC »

Danke schonmal für die Antworten, mir geht es aber vorrangig um folgendes:

Ist meine 1150GS von 5/2002 nur nach der StVZO zugelassen oder auch schon gemäß der EU-Zulassungsbedingungen?

Es ist ja schön, wenn man einen toleranten TÜV-Prüfer hat (das sind ja die meisten). Aber im Falle eines (Un-)falles kann man auf einen Pfennig-fuchsenden Anwalt (z.B. der gegnerischen Versicherung) stoßen, der einem den Anspruch streitig macht. Deswegen möchte ich schon beurteilen können, was ich an mein Mopped dranfummeln darf und was nicht.

Es geht mir also nicht konkret um Reifen oder Lämpchen, sondern um die Frage, ob für mein Mopped nur die StVZO gilt oder ob ich auch die EU-Regeln 'in Anspruch nehmen' darf.

Gruß
Manni

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ADVBiker
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von ADVBiker »

Zur Aufklärung braucht es Gehirnschmalz.... ;) Also, Achtung :!:

Eine EG-Betriebserlaubnis ist eine alte Bezeichnung, neu ist es die EG-Übereinstimmungserklärung, wie es der Name schon vermuten lässt, ist es eine Erklärung über die Einhaltung von Normen für Produkte, welche in der EU hergestellt wurden. Das Gute an der Übereinstimmungserklärung ist, das ein Hersteller nur noch in dem Land, in dem er die Produkte herstellt, sein Produkt genehmigen und zulassen muss. Mit dieser Übereinstimmungserklärung kann ein Hersteller in der ganzen EU seine Produkte verkaufen.
Früher musste jeder Hersteller in jedem Land, in dem er seine Produkte verkaufen wollte, eine entsprechende Genehmigung beantragen, dass er die nationalen Gesetze und Vorschriften mit seinem Produkt einhält.

Ein COC (Certificate of Conformity) ist eine international anerkannte Zulassungbescheinigung für Produkte/Waren, die internationale Normen entsprechen.

Die Zulassungsbestimmungen für Fahrzeuge, Anhänger und Fahrzeugteile wird in der STVZO (Strassenverkehrszulassungsverordnung) geregelt. :roll:
Hier ist mit keiner Silbe eine Reifenbindung für Fahrzeuge erwähnt. :P Wenn überhaupt, wird davon gesprochen, dass Reifen bestimmte Eigenschaften haben müssen, oder :?:
Im Übringen, die Hersteller von Reifen müssen für ihre Produkte auch so eine EG-Übereinstimmungserklärung haben, damit sie ihre Reifen in der EU verkaufen dürfen. Ein Fahrzeughersteller kauft die schwarzen Dinger auf Grund dieser Erklärung "nur" zu.
Deshalb gibt es einheitliche Tragfähigkeits- und Speedindexe, gell :?:
(Der Fzg-Hersteller hat ja vorher mit dem Reifenhersteller die Spezifikationen, wie Tragfähigkeit, Höchstgeschwindigkeit, Breite, Grösse, ect. besprochen)

Für jedes Fahrzeug besteht demnach eine EU-Übereinstimmungserklärung und unterliegt den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen europäischen Landes, in dem es zugelassen wurde. In Deinem Fall, der STVZO. :D :thumb:

https://de.wikipedia.org/wiki/Übereinst ... cheinigung

https://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf
ManniAC
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von ManniAC »

Habe jetzt bei gutefrage.netveune Antwort (bzw. Hinweise) gefunden:
'Dann schreib mal was das für eine Nummer ist, die in Feld K steht.Man kann es anhand der Nummer erkennen.steht dort eine Nummer einem Nummernaufbau, wie z.B.: e1*92/61*0204*01, (Yamaha XJR 1300 RP10) dann hat das Fahrzeug eine EG Typgenehmigung, steht dort etwas wie H008 (Suzuki Bandit GN77B), dann hat es eine ABE nach StVZO.

Fahrzeuge bis Ende der 19990er Jahre hatten i.d.R. immer eine ABE, ab 2000 meistens eine EG Typgenehmigung, wenn in der Zulassungsbescheinigung nichts steht, dann steht die BE Nummer auf dem Typenschild'

Bei mir steht e1-92/61....

Danke für Euren Input, jetzt weiß ich Bescheid.


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gerd_
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von gerd_ »

Hi
ManniAC hat geschrieben: Di 26. Dez 2017, 00:26 'Dann schreib mal was das für eine Nummer ist, die in Feld K steht.
Da steht bei mir gar nix. Ein "Feld K" gibt es nicht im Kraftfahrzeugschein.Trotzdem hat meine 1150 eine EU-Zulassung. Dabei glaube ich (das hilft nicht wirklich), dass die 1150 generell nach "EU" zugelassen sind.
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von Larsi »

K war früher S.4 im Kfz-Schein
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gerd_
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Vielleicht habe ich etwas an den Augen, aber S.4 gibt's auch nicht.
Nur eine dreiteilige Schlüsselnummer und Zahlen von 1...33
Bei "Maße" ist noch in l,b,h und bei Achslasten in v,m,h unterteilt (alles selbsterklärend).
Beim Auto ist alles wie erwähnt aber das hat eine Zul.Besch.T1
gerd
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von ManniAC »

Bei mir steht's auf der dritten Seite unten rechts (s. Foto)Bild

Linke Hand zum Q-ruß,
Manni

Larsi
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Re: RE: Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von Larsi »

gerd_ hat geschrieben:Hi
Vielleicht habe ich etwas an den Augen, aber S.4 gibt's auch nicht.
Nur eine dreiteilige Schlüsselnummer und Zahlen von 1...33
Bei "Maße" ist noch in l,b,h und bei Achslasten in v,m,h unterteilt (alles selbsterklärend).
Beim Auto ist alles wie erwähnt aber das hat eine Zul.Besch.T1
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Sorry, da hat mich Google genarrt.
ADVBiker
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von ADVBiker »

ManniAC hat geschrieben: Di 26. Dez 2017, 00:26
Fahrzeuge bis Ende der 19990er Jahre hatten i.d.R. immer eine ABE, ab 2000 meistens eine EG Typgenehmigung, wenn in der Zulassungsbescheinigung nichts steht, dann steht die BE Nummer auf dem Typenschild'

Bei mir steht e1-92/61....

Danke für Euren Input, jetzt weiß ich Bescheid.

Linke Hand zum Q-ruß,
Manni
Hmm, noch etwas Licht ins Dunkel?
Die 92/61 steht für eine Verordnung aus dem Jahr 1992, hier die 61ste. Diese regelt die Betriebserlaubnis für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Die "e1" steht für die Genehmigung in dem Land in dem die Bauartgenehmigung erteilt wurde. Siehe Anhang V, der Richlinie 92/61/EG.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 61:DE:HTML
ANHANG V

GENEHMIGUNGSZEICHEN 1. Das Genehmigungszeichen besteht aus:

1.1. einem Rechteck, in dem zunächst der Kleinbuchstabe "e" und dann die dem Land, das die Bauartgenehmigung erteilt hat, entsprechende Nummer oder Buchstabenfolge gemäß nachstehender Aufstellung stehen:

- 1 für Deutschland,
- 2 für Frankreich,
- 3 für Italien,
- 4 für die Niederlande,
- 6 für Belgien,
- 9 für Spanien,
- 11 für das Vereinigte Königreich,
- 13 für Luxemburg,
- 18 für Dänemark,
- 21 für Portugal,
- EL für Griechenland,
- IRL für Irland;

Die nach der 61 stehende Zahlenkombination steht für den Hersteller, den Inhaber der Betriebserlaubnis.

Daher bin ich mir sicher, dass eine europäische Betriebserlaubnis nicht erst zur Jahrtausendwende im Fahrzeugbrief verwendet wurde..... :roll: :P
aimypost
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von aimypost »

Hey Gerd,
was Du hier schreibst "Ein Positionslicht ist meines Wissens nicht zulässig. Das was Du meinen könntest ist die Begrenzungsleuchte (=Standlicht)." stimmt meines Wissens nicht.
---

*Änderungen in der europäischen Gesetzgebung (UNECE 53.01)

Bezüglich des Standlichts bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen Positionsleuchten (Standlicht) eingesetzt werden.
Gelbes Positionsleuchtensystem
Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6

Alte Fassung:
6.6. Positionsleuchte vorn
6.6.1. Anzahl, eine oder zwei

Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert:
6.6. Positionsleuchte vorn
6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.

Systemkonfiguration: Das System besteht aus den eigentlichen Fahrzeugteilen (Blinker, Scheinwerfer und Schlussleuchten). Neue zusätzliche Bauteile gibt es nicht. Geändert haben sich bei dieser neuen optionalen Positionsbeleuchtung nur die Schaltung, die internen Teile und die Funktionsweise. Die gelben Leuchten werden an der Stelle der gegenwärtigen Blinklichter angeordnet. Folglich wird die Positionierfunktion auch vom Blinksignalgeber ausgelöst. Die gegenwärtige weiße Positionsleuchte am Scheinwerfer wird dadurch abgeschafft. Beim hinteren Positioniersystem treten keinerlei Änderungen ein.

Systembetrieb: Die Positionsleuchten verfügen über eine geringe Helligkeit. Wenn der Blinksignalgeber eingeschaltet ist, schaltet der vordere Signalgeber der gewählten Seite das helle Licht für das Blinklicht im Blinkbetrieb ein, wie dies bei Blinklichtern üblich ist. Wird der Blinksignalgeber wieder ausgeschaltet, bleibt nur die Positionsleuchte mit geringer Helligkeit eingeschaltet. Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt.
(Stand: Juni 2013)
Greetings
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gerd_
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Re: EG-Betriebserlaubnis: R1100GS nicht, aber R1150GS doch?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Gleiches schrieb ich mit geringfügig anderen Worten etwas weiter oben.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
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