Umrüsten auf LED

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GStreiber
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Umrüsten auf LED

Beitrag von GStreiber »

Jetzt wird das fahren weniger. Also was läßt sich ändern.
Hab etliche Seiten mit LED angeschaut und hab einiges bestellt und mittlerweile umgeändert.
Tachobeleuchtung ist jetzt weiß und die 2Faden Birne gegen LED ausgetauscht.
Brems- und Rücklicht sind jetzt heller. Es gibt auch kein Problem mit dem ABS.
Hab allerdings die Kontrolllampen ausgelassen. LED ist so hell das die Farbe dafür nicht mehr zu erkennen ist.


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ManniAC
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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von ManniAC »

Mit 2Faden-Birne meinst du denn Hauptscheinwerfer? Und was ist dann mit der Betriebserlaubnis?

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ManniAC
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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von ManniAC »

Nee, kann ja nicht - sind ja getrennte Scheinwerfer...

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gerd_
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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von gerd_ »

Hi
ManniAC hat geschrieben: Sa 25. Nov 2017, 12:24 Nee, kann ja nicht - sind ja getrennte Scheinwerfer...
Ja, doch, kann. Zumindest bei der R auf Basis der 1100.
Die BE ist weg.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von GStreiber »

Ich hatte Brems- und Rücklicht geschrieben.
Ist eine günstige Alternative zum Kompletten Rücklicht mit LED


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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von GStreiber »

https://www.benzinfabrik.de/de/led-ruec ... oad?c=7258
Hier die Seite der LED


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gerd_
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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von gerd_ »

Hi
Ist zwar auch verboten aber da lache ich wirklich falls sich ein TÜVie aufregen sollte.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von ManniAC »

"Hinweis: Für Off-Road und Rennsport

Mit Einzelabnahme zulässig im öffentlichen Straßenverkehr“

Also noch ist nicht alles verloren [emoji39]

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gerd_
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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von gerd_ »

Hi
ManniAC hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 19:59 "Hinweis: Für Off-Road und Rennsport
Mit Einzelabnahme zulässig im öffentlichen Straßenverkehr“
Also noch ist nicht alles verloren
Das ist der Knaller :-) obwohl natürlich korrekt. Doch DEN TÜVie möchte ich sehen der sowas als Einzelabnahme macht. Da kann er genausogut gleich selber kündigen.
Ich weiss dass ein TÜVie wesentlich kritischere Dinge einzeln abnehmen kann, und es für ein Rücklicht eigentlich albern ist, aber zu "Licht" gibt es eindeutige Aussagen.
Zuerst müsste er das LED-"Birnchen" legalisieren also Lichtfarbe, Abstrahlintensität, Helligkeitsverteilung bestimmen oder per "weiss ich besser" ignorieren. Auch der asymmetrische Bajonetsockel ist ein Kriterium und nur für Glühfadenleuchtmittel zugelassen. Beim Reflektor gilt natürlich das Gleiche: In die Bajonettfassung darf nur ein Glühfadenleuchtmittel und es stellt sich die Frage ob der "Lichtemissionspunkt" der LED genauso liegt wie derjenige der Glühfadenvariante.
Wenn der TÜVie gerissen ist trägt er "LED-Rücklicht" ein und gut is. Ein normaler Poli wird sich damit zufriedengeben, Käme es zum Showdown wird der TÜVie sagen "Moment, das war damals ein anderes Rücklicht!"
Nochmal: Das ist Theorie und ich glaube nicht, dass sich jemand ernsthaft darum kümmert. Aber falls doch . . .
gerd
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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von ManniAC »

Tja, wie es so schön heißt: die Hoffnung stirbt zuletzt... [emoji41]

Linke Hand zum Q-ruß,
Manni

Canada
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Re: Umrüsten auf LED

Beitrag von Canada »

gerd_ hat geschrieben: Mo 27. Nov 2017, 11:37 Hi
ManniAC hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 19:59 "Hinweis: Für Off-Road und Rennsport
Mit Einzelabnahme zulässig im öffentlichen Straßenverkehr“
Also noch ist nicht alles verloren
Das ist der Knaller :-) obwohl natürlich korrekt. Doch DEN TÜVie möchte ich sehen der sowas als Einzelabnahme macht. Da kann er genausogut gleich selber kündigen.
Ich weiss dass ein TÜVie wesentlich kritischere Dinge einzeln abnehmen kann, und es für ein Rücklicht eigentlich albern ist, aber zu "Licht" gibt es eindeutige Aussagen.
Zuerst müsste er das LED-"Birnchen" legalisieren also Lichtfarbe, Abstrahlintensität, Helligkeitsverteilung bestimmen oder per "weiss ich besser" ignorieren. Auch der asymmetrische Bajonetsockel ist ein Kriterium und nur für Glühfadenleuchtmittel zugelassen. Beim Reflektor gilt natürlich das Gleiche: In die Bajonettfassung darf nur ein Glühfadenleuchtmittel und es stellt sich die Frage ob der "Lichtemissionspunkt" der LED genauso liegt wie derjenige der Glühfadenvariante.
Wenn der TÜVie gerissen ist trägt er "LED-Rücklicht" ein und gut is. Ein normaler Poli wird sich damit zufriedengeben, Käme es zum Showdown wird der TÜVie sagen "Moment, das war damals ein anderes Rücklicht!"
Nochmal: Das ist Theorie und ich glaube nicht, dass sich jemand ernsthaft darum kümmert. Aber falls doch . . .
gerd
:D Also ich schuettel grad hier den Kopf was fuer eine buerokratie da nun herrscht.
also bei uns in Kanada braucht man nur zum Tuev wenn man das Fhzg verkauft bzw dann zulassen will.
Wenn die Bremsen und das Licht und blinker gehen ist alles ok (na gut blanken Reifen mag auch keiner )
aber sonst ? Kann man basteln und machen was man will . sogar die Kubik oder PS zahl erhoehen oder rahmen abschneiden oder was auch immer,
es interresiert keine Sau.
Meine hat z.b signal minder drinne https://www.ascycles.com/Signal-Minder- ... T-by-Kisan
echt klasse

Sowie http://www.powercommander.com/downloads ... 19-611.pdf
ist in DE Sicher verboten, dadurch aber kein ruckeln in niedrigen drehzahlen.
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