Halterermittlung

Allgemeines Forum mit Motorradbezug.
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RCG
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Halterermittlung

Beitrag von RCG »

Hallo allwissendes Forum,

bei mir in der Tiefgarage gibt es einen gemeinschaftlichen Bereich, oder ehr Nische, der nicht als normaler Stellplatz ausgewiesen ist, und dort werden die Motorräder und Roller abgestellt. Leider ist der Platz dort endlich, und wenn man spät heimkommt ist dort kein Plätzchen mehr frei, es sei man spielt Roller-Motorrad-Tetris und stellt um, das etwas mehr Platz frei wird.
Unser Problem ist eigentlich das dort 4 Motorräder in der Mitte stehen, abgesperrt und gesichert mit einer Kette und bei diesen ist seit 6 Jahren der TÜV abgelaufen. Wenn man die Halter ausfindig machen könnte und diese Maschinen in die hintere Reihe stellen könnte (werden ja nicht bewegt, teilweise auch Platten) hätten diejenigen die regelmäßig fahren etwas mehr Platz zum parken.

Gibt es irgendeine Möglichkeit?

Gruß
Karin
Sonnige Grüße
Karin - die mit den Zöpfen
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Raubritter
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Re: Halterermittlung

Beitrag von Raubritter »

Eine Halterermittlung durch Behörden wie Landratsamt oder Polizei wird nicht möglich sein, da nicht zuständig und wegen Datenschutz.
Lösungsmöglichkeit: hört sich nach Tiefgarage einer WEG an. Ich würde den WEG-Verwalter fragen, ob bekannt ist, wem die Mopeds gehören. Wenn nicht würde ich fragen, ob ich ein Plakat an der Ausgangstür anbringen darf, welches den Sachverhalt schildert und ob sich die Halter bitte bei Dir melden. Besser wäre es , wenn die WEG offiziell einen Aushang machen würde für Dich.
Wenn das nicht hilft:
Nächste Möglichkeit: mit den weiteren Mopedfahrern zusammenrotten, vier kräftige Männer, welche die Mopeds stückchenweise vorsichtig in die hinterste Reihe bugsieren.
Wenn die alle vier Maschinen gleichzeitig TÜV abgelaufen haben und auch noch aneinander gekettet sind, dürfte der Halter bei allen der selbe sein. Der allein hat aber sicher nicht das Recht oder die Genehmigung von der WEG-Verwaltung, den "Stellplatz" für sich allein oder größtenteils zu benutzen. Dem Anstand wäre es geschuldet, dass er mit einem Verschieben seiner nicht benutzten Mopeds nach ganz hinten einverstanden ist. Eventuell könnte die WEG-Gemeinschaft auch beschließen, dass die Kette aufgetrennt wird und die Mopeds verschoben werden und neu zusammen gekettet werden.
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pelzi
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Re: Halterermittlung

Beitrag von pelzi »

da gibs ja viele Möglichkeiten ..
Zentralruf der Autoversicherer ??
sind den alle Mopeds 100 % dicht ??
Tropft da nix ??
der Vermieter wird sicherlich überhaupt nix wissen von dem Kernschrott ??
Ausrichten kann nur der Vermieter/Eigentümer was ..
und lass dich nicht zu irgend welchen verrück Aktionen verleiten.. wenn
du da an den falschen geräts ,sind auf einmal alle Mopeds beschädigt und
du zahlst dann ..leider ..
der Vermieter wird das schon regeln ..nur wissen muss er davon
RCG
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Re: Halterermittlung

Beitrag von RCG »

Tropfen tut nix.
Zwei von den Motorrädern stehen schon seit ca. 8 Jahren so rum. Die andern zwei grob 4 Jahre geschätzt.
Die Tiefgarage gehört zu 4 Häusern, ca. 200 Parteien. :D
Es könnte auch sein das der Eigentümer schon ausgezogen ist.
Aushang in allen 4 Häusern hat nämlich nichts gebracht, deswegen meine Vermutung das der Eigentümer nicht mehr hier wohnt, er könnte auch einfach vermietet haben und die Maschine unten stehen gelassen haben.
Es handelt sich um Gemeinschaftsgrund, keine markierten Stellplätze, da haben sich halt die Roller und Motorräder mal gesammelt....

Gruß
Karin
Sonnige Grüße
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Raubritter
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Re: Halterermittlung

Beitrag von Raubritter »

Ach, den Aushang hast Du schon gemacht und lässt mich hier die Finger blutig schreiben? :D :D :D

Also ich würde in dem Fall gleich morgen bewaffnet mit Fotoapparat in die Garage gehen
und dann ganz erstaunt vier Motorräder finden und diese (mit Kennzeichen?) fotografieren.
Dann zum Fundbüro der Stadt gehen und den FUND melden.
Dabei darauf bestehen, Mitteilung zu erhalten wenn der Eigentümer sich melden sollte UND:
ich würde darauf bestehen nach 6 Monaten die Übertragung des Eigentumes an mich bestätigt zu bekommen,
weil:

§ 973 BGB
Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.



§ 965 BGB
Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Die Behörde wird versuchen, den Eigentümer herauszubekommen und als Behörde bekommt sie wohl Auskunft über die Zulassungsstelle, wer Eigentümer ist. Und da Du auf Mitteilung bestanden hast, wird Dir die Behörde vielleicht schreiben, dass der Herr Sowieso Eigentümer ist und die Sachen nicht als Fundstücke weiter zu behandeln sind. ......
Wenn Du Eigentümer werden solltest, kannst du die eigenen Mopeds hinstellen wo Du willst.

Viel Erfolg wünsche ich :+
the-only-A.I.
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Re: Halterermittlung

Beitrag von the-only-A.I. »

Raubritter hat geschrieben:Ach, den Aushang hast Du schon gemacht und lässt mich hier die Finger blutig schreiben? :D :D :D

Also ich würde in dem Fall gleich morgen bewaffnet mit Fotoapparat in die Garage gehen
und dann ganz erstaunt vier Motorräder finden und diese (mit Kennzeichen?) fotografieren.
Dann zum Fundbüro der Stadt gehen und den FUND melden.
Dabei darauf bestehen, Mitteilung zu erhalten wenn der Eigentümer sich melden sollte UND:
ich würde darauf bestehen nach 6 Monaten die Übertragung des Eigentumes an mich bestätigt zu bekommen,
weil:

§ 973 BGB
Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.



§ 965 BGB
Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Die Behörde wird versuchen, den Eigentümer herauszubekommen und als Behörde bekommt sie wohl Auskunft über die Zulassungsstelle, wer Eigentümer ist. Und da Du auf Mitteilung bestanden hast, wird Dir die Behörde vielleicht schreiben, dass der Herr Sowieso Eigentümer ist und die Sachen nicht als Fundstücke weiter zu behandeln sind. ......
Wenn Du Eigentümer werden solltest, kannst du die eigenen Mopeds hinstellen wo Du willst.

Viel Erfolg wünsche ich :+

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: geile Idee... Ich mach mit, darfst mich als Finder eines der Mobbed vormerken... :mrgreen: :mrgreen:
Facebookverachter, Klimakatastrophenungläubiger und Wirtschaftskrisenverweigerer

Der Tod ist ein Geschenk mit einer gewissen Unbeschwertheit!
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Buetti
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Re: Halterermittlung

Beitrag von Buetti »

Und wenn Du zu dem örtlichen KawaSuzieYamieHonda-Händler gehst und ihn mal ganz lieb bittest die Kennzeichen in seinen Computer einzugeben? :flower:

Du möchtest halt den Eigentümer auf etwas aufmerksam machen... :|


Weiss ja nicht was es für Marken sind ;)
Das Niveau mancher Menschen ist so tief,das man
da noch eine Kellerwohnung drüber bauen könnte...



Grüße aus Ffm-Sachsenhausen
Stefan
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Quhpilot
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Re: Halterermittlung

Beitrag von Quhpilot »

Viel zu umständlich...........vier starke Männer........umparken und gut ist........... :mrgreen:
And so it goes, and so it goes,
And you`re the only one who knows.
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Stobbi
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Re: Halterermittlung

Beitrag von Stobbi »

Wie ging es den hier weiter, nur mal so aus Interesse!

Griasle

Stobbi
Alle Menschen sind gleich,
nur die Gehälter sind verschieden! :mrgreen:
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